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05.11.2006 Brief von Margit Jantschgi an ÖKV wegen Veröffentlichung des Urteils in der UH.
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01.11.2006 Veröffentlichung der Aufhebung der Sperren Jantschgi + Mayer in der UH 11/06
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05.10.2006 Brief von Dr. Gelbmann an RA Dr. Prokopp.
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12.09.2006 URTEIL OGH - MARGIT JANTSCHGI HAT GEWONNEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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01.09.2006 Veröffentlichung der Aufhebung meiner Sperre in der UH 9/06
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25.07.2006 Antwort von Herrn Tschöp.
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25.07.2006 Anfrage an Herrn Tschöp, ob ich Schriftverkehr auf meine HP stellen kann.
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24.07.2006 Antwort von Herrn Tschöp und schriftliche Bestätigung, dass ich nicht mehr gesperrt bin.
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24.07.2006 Antwort von Herrn Tschöp.
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24.07.2006 Meine erneute Bitte um schriftliche Bestätigung.
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21.07.2006 Meine Bitte um schriftliche Bestätigung.
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19.07.2006 Meine Zusage, dass ich, an vom ÖKV nicht genehmigten Veranstaltungen, nicht teilnehmen werde.
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13.07.2006 Anwort von Herrn Tschöp, auf meine Anfrage an den ÖKV bzgl. Ausstellungen.
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13.07.2006 Anfrage an den ÖKV bzgl. Ausstellungen.
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10.05.2006 EINSTWEILIGE VERFÜGUNG FÜR MARGIT JANTSCHGI - STARTERLAUBNIS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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27.02.2006 URTEIL LANDESGERICHT WR. NEUSTADT
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22.12.2005 Schreiben vom ÖKV an Andy Mayer wegen Platz in Nationalmannschaft
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29.11.2005 Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung für Margit Jantschgi
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17.11.2005 Berufungsbeantwortung RA Gelbmann
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02.11.2005 Berufung gegen Urteil RA Prokopp
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04.10.2005 URTEIL BEZIRKSGERICHT MÖDLING
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21.06.2005 Schreiben von RA Prokopp wegen § 7 Vereinsgesetz an das BG Mödling.
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14.06.2005 Email von Herby Jantschgi an mich.
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14.06.2005 Email v. mir an Herby Jantschgi, Karl Janesch + Kurt Schafar.
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09.06.2005 Email v. Herby Jantschgi an Karl Janesch + Kurt Schafar.
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03.06.2005 Antrag auf einstweilige Verfügung f. Margit Jantschgi.
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27.05.2005 ÖKV-Widerspruch gegen Versäumnisurteil.
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24.05.2005 Lesebestätigung von Herrn Markschläger v. M. Jantschgi's Email.
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24.05.2005 Lesebestätigung von Dr. Kreiner v. M. Jantschgi's Email.
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23.05.2005 Email v. Margit Jantschgi an Dr. Kreiner, Hrn. Tschöp und Hrn. Markschläger wegen Klage.
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22.05.2005 Lesebestätigung von Herrn Markschläger v. meinem Email v. 17.5.2005.
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19.05.2005 Email von GS Tschöp an mich.
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19.05.2005 Lesebestätigung von Dr. Kreiner v. meinem Email v. 17.5.2005.
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18.05.2005 Meine Antwort an GS Tschöp.
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18.05.2005 Email von Margit Jantschgi an Dr. Kreiner.
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17.05.2005 Antwort von GS Tschöp auf mein Email.
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17.05.2005 Email von mir an GS Tschöp, Dr. Kreiner, Hrn. Markschläger und Herrn Kepreda.
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12.05.2005 Lesebestätigung v. Herrn Markschläger bzgl. Email von Margit Jantschgi.
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11.05.2005 Email von Marigt Jantschgi an den ÖKV + GS Tschöp.
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04.05.2005 Einstweilige Verfügung - Starterlaubis für Andreas Mayer!!!!!!!!!!!!!!
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23.04.2005 Klage Andreas Mayer + Gutachten Hr. Fritsch.
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22.04.2005 Äußerung (Entgegnung) des ÖKV zu Antrag auf einstweilige Verfügung.
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13.04.2005 Ladung von Bezirksgericht Mödling an Dr. Gelbmann bzgl. Margit Jantschgi.
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13.04.2005 Brief an Bezirkshauptmannschaft Mödling von Dr. Gelbmann i. A. v. Margit Jantschgi.
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11.04.2005 Brief von Bezirkshauptmannschaft Mödling an Dr. Gelbmann u. Margit Jantschgi.
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04.04.2005 Bestätigung meines Eintrags ins Onlineformular auf www.oekv.at.
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04.04.2005 Mein Eintrag ins Onlineformular und Gästebuch auf www.oekv.at.
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02.04.2005 Eintrag Nr. 67auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility NEWS.
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28.03.2005

Email von Herby Jantschgi an Dr. Kreiner, Herrn Markschläger und Dir. Tschöp bzgl. Antritt zu einer Gehorsamsprüfung.

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16.03.2005

Übernahmeschein meines Briefes an Herrn Kepreda.

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14.03.2005

Email von Herby Jantschgi an Dr. Kreiner und Herrn Markschläger.

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14.03.2005

Antwort von Dir. Tschöp auf Email von Herby Jantschgi.

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13.03.2005

Email von Herby Jantschgi an den Vorstand des ÖKV.

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10.03.2005

Brief von mir an Herrn Kepreda.

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08.03.2005

Email von Herby Jantschgi an Generalsekretär Tschöp.

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08.03.2005

Weiterleitung meines Emails an Generalsekretär Tschöp v. 7.3.2005 an Dr. Kreiner und Herrn Markschläger. Emailadresse von Herrn Kepreda funktioniert nicht.

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08.03.2005

Antwort auf Herby's Email von Generalsekretär Tschöp.

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08.03.2005

Lesebestätigung meines Emails von Generalsekretär Tschöp.

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08.03.2005

Email von Herby Jantschgi an Generalsekretär Tschöp.

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08.03.2005

Lesebestätigung ÖKV .

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07.03.2005

Email an Dir. Tschöp, Dr. Kreiner, Markschläger + Kepreda bzgl. Wortwahl "auf eigenen Wunsch" in der UH 3/2005.

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07.03.2005

DANKE von Margit Jantschgi an alle Spender.

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01.03.2005
"UH - Unsere Hunde" Ausgabe März 2005.
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21.02.2005

Lesebestätigung von Generalsekretär Tschöp.

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21.02.2005

Antwort von mir auf Email von Generalsekretär Tschöp.

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20.02.2005

Anfrage von Wilhelm Prokop, ob er auch gesperrt wird.

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19.02.2005

Antwort von Herby Jantschgi auf diese Email.

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19.02.2005

Emailantwort von Generalsekretär Tschöp auf Email v. Herby Jantschgi.

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17.02.2005
Email von Herby Jantschgi - Urgenz Schiedsgericht - an den ÖKV.
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17.02.2005
Antwort von Generalsekretär Tschöp - ICH BIN AUCH GESPERRT!
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17.02.2005
Lesebestätigung von Generalsekretär Tschöp.
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14.02.2005
Email an den ÖKV, was nun mit meiner Sperre ist.
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27.01.2005
Email von Herby Jantschgi - bzgl. Schiedsgericht - an den ÖKV.
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16.01.2005
Eintrag von Margit Jantschgi ins Hundesportforum -
!!! KONTONUMMER !!!
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13.01.2005
Antwort von Friedrich Tschöp auf mein 3. Email!
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12.01.2005
Zusammenfassung des Gesprächs von Margit Jantschgi.
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09.01.2005
Email von Margit Jantschgi an den ÖKV, Dr. Gelbmann und Andreas Mayer bzgl. Gesprächstermin 12. Jänner 2005.
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05.01.2005
Brief Dr. Gelbmann an Dr. Prokopp.
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04.01.2005
Email an den ÖKV, warum keine Anwort gegeben wird, und warum Frau Csermak's Sperre nicht mehr aufrecht ist.
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30.12.2004
Telefonat Margit Jantschgi mit Frau Johanna Csermak.
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30.12.2004
Erneute Änderung des Eintrages Nr. 44 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS - Johanna Csermak wurde von der Liste wieder entfernt!
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24.12.2004
Email von mir an den ÖKV, bezüglich ausstehender Antwort auf mein Email vom 9. November 2004.
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22.12.2004
Email vom ASVÖ an Margit Jantschgi.
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22.12.2004
Email von Herbert Jantschgi an den Vorstand des ÖKV.
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21.12.2004
Email von Margit Jantschgi an Herrn Markschläger + ASVÖ.
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01.12.2004
Antwort vom ÖKV (Dr. Prokopp) an Dr. Gelbmann.
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01.12.2004
Änderung des Eintrages Nr. 44 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS.
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19.11.2004
Email von Herbert Jantschgi an den ÖKV.
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17.11.2004
Eintrag vom Hundesport-Forum.
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17.11.2004
Email von Erich Hüttner an Margit Jantschgi.
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11.11.2004
Eintrag Nr. 44 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS.
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10.11.2004
Lesebestätigung meiner Stellungnahme.
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09.11.2004
Meine Stellungnahme an den ÖKV, zur "UH - Unsere Hunde" Ausgabe November 2004.
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08.11.2004
Email von Dr. Hüppe, wer in Pottendorf nicht antreten darf.
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01.11.2004
"UH - Unsere Hunde" Ausgabe November 2004.
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19.10.2004
Brief Dr. Gelbmann an ÖKV.
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08.10.2004
ÖKV-Sperre Margit Jantschgi.
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01.06.2004 "UH - Unsere Hunde" Ausgabe Juni 2004.
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08.05.2004 Eintrag Nr. 23 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS.
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29.01.2004 Eintrag Nr. 7 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS.
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16.04.2003 Eintrag Nr. 34 auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility NEWS.
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19.03.2003 Eintrag auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility BESTIMMUNGEN.

 

19.03.2003

Eintrag auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility BESTIMMUNGEN:

RICHTERRUNDSCHREIBEN 19.03.03

IAL, IMCA:
Agility - Richter dürfen nur Veranstaltungen richten, die eine entsprechende Veranstaltungsgenehmigung haben. Da diese diesen Veranstaltungen nicht erteilt wird, ist ein Richten, auch als Privatmensch, nicht möglich.


16.04.2003

Eintrag auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility NEWS:

Nr. 34; 16.04.2003

IMCA, IAL ...

Der Vorstand des ÖKV hat folgende Klarstellung vorgenommen:

-------------------------------------------------------
Der ÖKV-Vorstand lehnt grundsätzlich Veranstaltungen aller außerhalb der FCI und des ÖKV stehenden Gruppierungen ab. Das betrifft im konkreten Fall auch alle mit IMCA (International Mix & Breed Champion Agility) zusammenhängenden Aktivitäten.

Die Verbandkörperschaften des ÖKV werden daher aufgefordert jegliche Aktivitäten, die mit IMCA in Verbindung stehen bzw. diese fördern, zu unterlassen. Gegen Mitglieder und Funktionäre von ÖKV-Verbandskörperschaften, die sich nicht daran halten, sind disziplinäre Maßnahmen wegen Schädigung des Ansehens und der Interessen des ÖKV und der Weigerung, Beschlüssen des Vorstandes des ÖKV nachzukommen, zu erwarten, die bis zu einem Ausschluß aus dem ÖKV führen können.
-------------------------------------------------------

In Umsetzung dieser klaren Stellungnahme des ÖKV-Vorstands werden hiermit alle Mitglieder von ÖGV-Ortsgruppen aufgefordert,

  • sich an der Planung und Durchführung von hundesportlichen Veranstaltungen, für die es keine ÖKV-/FCI-Veranstaltungsgenehmigung gibt (wie IMCA-Läufe im In- und Ausland, IAL-Läufe, Turniere auf privaten Hundeplätzen...), in keiner Weise zu beteiligen

  • bei diesen Veranstaltungen keinesfalls an den Start zu gehen
  • alles zu unterlassen, was als Unterstützung von hundesportlichen Organisationen und Gruppierungen ausgelegt werden könnte, die außerhalb des ÖKV bzw. der FCI stehen.

Alle ÖGV-Funktionäre werden ersucht, den Inhalt dieses ÖKV-Vorstandsbeschlusses in ihrem jeweiligen Umfeld weiterzugeben, damit allfällige Sanktionen im angeführten Sinn vermieden werden können.

Bei der Vielzahl an ordnungsgemäß genehmigten Agilityveranstaltungen im In- und Ausland besteht eine breite Auswahl für die verschiedensten sportlichen Ansprüche. Sollten im Vorfeld einer angekündigten Agilityveranstaltung Zweifel darüber bestehen, ob für dieses Turnier eine Veranstaltungsgenehmigung vorliegt, kann jederzeit bei allen Mitgliedern der ÖKV-Fachkommission Agility rückgefragt werden.

 

29.01.2004

Folgender Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:

Ergänzende Bestimmungen zum ÖKV-Agilityreglement (Beschlüsse, Rundschreiben, Bekanntmachungen...) sind nach Überarbeitung HIER wieder online!

Unter HIER ist folgendes zu lesen:

ÖKV-BESCHLUSS 08.04.03

Der ÖKV-Vorstand lehnt grundsätzlich Veranstaltungen aller außerhalb der FCI und des ÖKV stehenden Gruppierungen ab. Das betrifft im konkreten Fall auch alle mit IMCA (International Mix & Breed Champion Agility) zusammenhängenden Aktivitäten.

Die Verbandkörperschaften des ÖKV werden daher aufgefordert jegliche Aktivitäten, die mit IMCA in Verbindung stehen bzw. diese fördern, zu unterlassen. Gegen Mitglieder und Funktionäre von ÖKV-Verbandskörperschaften, die sich nicht daran halten, sind disziplinäre Maßnahmen wegen Schädigung des Ansehens und der Interessen des ÖKV und der Weigerung, Beschlüssen des Vorstandes des ÖKV nachzukommen, zu erwarten, die bis zu einem Ausschluß aus dem ÖKV führen können.

Für den ÖKV-Vorstand:
Eberhard Strasser, Leistungsreferent

 

08.05.2004

Folgender Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:

Nr. 23, 08.05.2004

Die Auswirkungen der vor kurzem beschlossenen ÖKV-Satzungsänderung hinsichtlich Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen auf den Agilitybereich sind HIER zusammengefasst.

Unter HIER ist folgendes zu lesen:

Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen

Die Generalversammlung des ÖKV hat folgende Satzungsänderung beschlossen:

§ 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren

  • Die Teilnahme an nicht vom ÖKV (FCI) genehmigten dissidenten Veranstaltungen durch Ausstellen von Hunden, Antritt zu Hundeprüfungen, in einer Funktion als Leistungs- oder Formwertrichter sowie die Organisation von derartigen Veranstaltungen ist Funktionären und Richtern sowie Mitgliedern von ÖKV – Verbandskörperschaften ausdrücklich nicht gestattet. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne jegliche weitere Maßnahme des ÖKV oder einer Verbandskörperschaft, zu einer Sperre für jegliche ÖKV – Veranstaltung.
  • Inhabern FCI geschützter Zwingernamen ist es untersagt, Eintragungen in andere Zuchtbücher (Dissidenz) als dem ÖHZB vornehmen zu lassen. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne jegliche weitere Maßnahme des ÖKV oder einer Verbandskörperschaft zu einer Sperre für weitere Eintragungen in das ÖHZB.

Diese Bestimmungen sind damit ab Inkrafttreten auch als gültiger Bestandteil des ÖKV-Agilityreglements anzusehen.

Welche Auswirkungen hat diese Satzungsänderung im Agilitybereich?

Das Angebot an Agilityveranstaltungen außerhalb des ÖKV bzw. der FCI hat in letzter Zeit zugenommen (siehe IMCA, IFCS, IAL, ÖHU, ... ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Es besteht für alle Hundeführer die Möglichkeit, frei auszuwählen und zu entscheiden, auf welcher Basis sie Agility betreiben wollen. Wenn sie sich für das vom ÖKV bzw. der FCI angebotene Paket entscheiden, stehen ihnen die Vorteile der auf ehrenamtlicher Basis erbrachten Leistungen der angeschlossenen Verbandskörperschaften mit allen Ausbildungs- und Turnierangeboten (inkl. der Teilnahme an Staats- und Landesmeisterschaften sowie an WM-Qualifikationen) sowie allen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Reglement, Veranstaltungsgenehmigungen, Richter- und Disziplinarwesen) weiterhin zur Verfügung. Wenn sich Hundeführer aber entscheiden, das Angebot anderer Organisationen ebenfalls in Anspruch zu nehmen, dann wird ab diesem Zeitpunkt kein weiterer Antritt bei Veranstaltungen des ÖKV bzw. seiner angeschlossenen Verbandskörperschaften möglich sein. Ebenso ist in diesem Fall die Berufung in ein vom ÖKV zu nominierendes Nationalteam – unabhängig vom Ergebnis einer allfälligen Qualifikation – ausgeschlossen. Ein „Herauspicken“ lediglich der jeweiligen Vorteile, die bei den verschiedenen Organisationen erwartet werden, ist damit definitiv nicht möglich.

Neben dem Antritt bei nicht von ÖKV/FCI genehmigten Agilityveranstaltungen als Hundeführer führt auch die Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen zu einer Sperre für ÖKV-Turniere, unabhängig davon, ob sich jemand als Agilityrichter, als Funktionär oder als einfaches Ortsgruppenmitglied daran beteiligt hat.

Für alle Agilityturniere und -prüfungen, die von Ortsgruppen einer ÖKV-Verbandskörperschaft (ÖGV, SVÖ, ÖRV, VHV, WHK, ÖDK, ÖRK ...) veranstaltet werden, ist ihre Bewilligung aufgrund der vom Veranstalter zu beantragenden und vom Richter zu überprüfenden Veranstaltungsgenehmigung automatisch anzunehmen. Sollten Zweifel bestehen, ob Turniere im Ausland von der dortigen FCI-Landesorganisation genehmigt sind, kann auf Anfrage beim ÖKV jederzeit eine Klärung über den Veranstaltungsstatus herbeigeführt werden.

Der ÖKV möchte mit der beschriebenen Satzungsänderung all seinen Mitgliedern klarmachen, dass sein vielfältiges Leistungsangebot in vollem Umfang weiterhin für alle Hundeführer, Richter und Funktionäre zur Verfügung steht, die sich für dieses „ÖKV-Gesamtpaket“ entscheiden. Für den weitaus überwiegenden Teil der österreichischen Hundeführer wird die jüngste ÖKV-Satzungsänderung somit keinerlei praktische Auswirkung haben. Wenn es aber Hundeführer geben sollte, die mit dem Gedanken spielen, an IMCA-, IFCS-, IAL-, ÖHU- oder anderen von ÖKV/FCI nicht genehmigten Bewerben teilzunehmen oder an deren Organisation mitzuwirken, dann wäre das zunächst durchaus als ihr gutes Recht anzusehen, das auch keine Auswirkung auf ihren Mitgliederstatus haben wird. Trotzdem sollte dieser Schritt gut überlegt sein, weil die weitere Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen ab diesem Zeitpunkt für diese Personen nicht mehr möglich sein wird.

Da sich „ParAgility“ im ÖKV noch in einer Testphase befindet und es noch keine ÖKV-Prüfungsordnung für ParAgility gibt, sind vorläufig keine Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahme an diversen ParAgility-Veranstaltungen gegeben. Ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung und Inkraftsetzung eines ÖKV-Reglements für ParAgility-Bewerbe werden dann die beschriebenen Regelungen analog zum Einsatz kommen.

Noch einmal zur Verdeutlichung:

Es geht ausschließlich um genehmigungspflichtige Veranstaltungsarten, für die es gültige ÖKV- bzw. FCI-Bestimmungen gibt !!! Alles, was gar nicht genehmigungspflichtig ist und wofür es keine Prüfungs-/Turnier-/Ausstellungsordnung gibt, ist selbstverständlich von dieser Satzungsänderung in keiner Weise betroffen, so z.B....

  • die Teilnahme an Vorführungen diverser Hundesportarten (Agility, Flyball, Obedience,
          Rettungshunde ...) bei verschiedensten Anlässen (Volksfeste, Ausstellungen, Sportveranstaltungen,
  •       Messen ...)

    die Teilnahme an Mischlingsausstellungen und Mischlingswettläufen

    die Teilnahme an allgemeinen Sportveranstaltungen gemeinsam mit seinem Hund (Sylvesterläufe,
          Crossläufe...)

    die Teilnahme an Juxveranstaltungen

    die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland in Disziplinen, für die es keine internationalen FCI-Regeln
          gibt (Flyball, Breitensport, Frisbee ...)

    die Beteiligung an Programmen zum Einsatz von Hunden im Sozialbereich (Behindertenarbeit,
          Therapiehunde ...)

    die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen für Behinderte (ParAgility, Behinderten-Breitensport ...)

Außerdem sind Zucht und Ausstellungswesen auf der einen sowie hundesportliche Aktivitäten auf der anderen Seite völlig getrennt zu betrachten. Wenn sich jemand entscheidet, außerhalb von ÖKV/FCI zu züchten und/oder an Ausstellungen anderer Organisationen teilzunehmen, jedoch gleichzeitig mit seinem Hund im Rahmen von ÖKV/FCI sportlich aktiv sein will, dann ist das problemlos möglich. Es ist lediglich eine Vermischung im selben Bereich - also Hundesport sowohl beim ÖKV als auch bei anderen Organisationen - nicht gestattet, hier muss sich der Hundeführer eben entscheiden.

Somit verbleibt nur ein kleiner Rest von den (auch) im Agilitybereich aktiven Organisationen, deren Veranstaltungen von der Satzungsänderung betroffen sind, so z.B. IMCA, IAL, IFCS und ÖHU.

Fazit:

  • Für die überwiegende Mehrheit der Hundeführer ändert sich überhaupt nichts.
  • Befürchtungen, wegen einer zufälligen und unbeabsichtigten Teilnahme an irgendeiner nicht genehmigten Veranstaltung gesperrt zu werden, sind völlig unbegründet.

    Betroffen werden - wenn überhaupt - ausschließlich jene Personen sein, die sich durch ihre Beteiligung an nicht genehmigten Veranstaltungen (ob als Starter, Richter oder Organisationsbeteiligter) ganz bewusst gegen das vom ÖKV angebotene Paket entschieden haben.

Stand: 13.06.2004

 

01.06.2004

Folgender Eintrag ist in der UH - Unsere Hunde Ausgabe Juni 2004 zu lesen:

Leistungsreferat
Robert Markschläger

Agility
Bernhard Hüppe

Auswirkungen der ÖKV-Satzungsänderung
(§ 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren) auf den Agilitybereich
(Der § 24a der ÖKV-Satzung ist als gültiger Bestandteil des ÖKV-Agilityreglements anzusehen.)

Das Angebot an Agilityveranstaltungen außerhalb des ÖKV bzw. der FCI hat in letzter Zeit zugenommen (siehe IMCA, IFCS, IAL, ÖHU, ... ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Es besteht für alle Hundeführer die Möglichkeit, frei auszuwählen und zu entscheiden, auf welcher Basis sie Agility betreiben wollen. Wenn sie sich für das vom ÖKV bzw. der FCI angebotene Paket entscheiden, stehen ihnen die Vorteile der auf ehrenamtlicher Basis erbrachten Leistungen der angeschlossenen Verbandskörperschaften mit allen Ausbildungs- und Turnierangeboten (inkl. der Teilnahme an Staats- und Landesmeisterschaften sowie an WM-Qualifikationen) sowie allen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Reglement, Veranstaltungsgenehmigungen, Richter- und Disziplinarwesen) weiterhin zur Verfügung. Wenn sich Hundeführer aber entscheiden, das Angebot anderer Organisationen ebenfalls in Anspruch zu nehmen, dann wird ab diesem Zeitpunkt kein weiterer Antritt bei Veranstaltungen des ÖKV bzw. seiner angeschlossenen Verbandskörperschaften möglich sein. Ebenso ist in diesem Fall die Berufung in ein vom ÖKV zu nominierendes Nationalteam - unabhängig vom Ergebnis einer allfälligen Qualifikation - ausgeschlossen. Ein "Herauspicken" lediglich der jeweiligen Vorteile, die bei den verschiedenen Organisationen erwartet werden, ist damit definitiv nicht möglich. Neben dem Antritt bei nicht von ÖKV/FCI genehmigten Agilityveranstaltungen als Hundeführer führt auch die Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen zu einer Sperre für ÖKV-Turniere, unabhängig davon, ob sich jemand als Agilityrichter, als Funktionär oder als einfaches Ortsgruppenmitglied daran beteiligt hat. Für alle Agilityturniere und -prüfungen, die von Ortsgruppen einer ÖKV-Verbandskörperschaft (ÖGV, SVÖ, ÖRV, VHV, WHK, ÖDK, ÖRK ...) veranstaltet werden, ist ihre Bewilligung auf Grund der vom Veranstalter zu beantragenden und vom Richter zu überprüfenden Veranstaltungsgenehmigung automatisch anzunehmen. Sollten Zweifel bestehen, ob Turniere im Ausland von der dortigen FCI-Landesorganisation genehmigt sind, kann auf Anfrage beim ÖKV jederzeit eine Klärung über den Veranstaltungsstatus herbeigeführt werden.
Der ÖKV möchte mit der beschriebenen Satzungsänderung all seinen Mitgliedern klarmachen, dass sein vielfältiges Leistungsangebot in vollem Umfang weiterhin für alle Hundeführer, Richter und Funktionäre zur Verfügung steht, die sich für dieses "ÖKV-Gesamtpaket" entscheiden. Für den weitaus überwiegenden Teil der österreichischen Hundeführer wird die jüngste ÖKV-Satzungsänderung somit keinerlei praktische Auswirkung haben.
Wenn es aber Hundeführer geben sollte, die mit dem Gedanken spielen, an IMCA-, IFCS-, IAL-, ÖHU- oder anderen von ÖKV/FCI nicht genehmigten Bewerben teilzunehmen oder an deren Organisation mitzuwirken, dann wäre das zunächst durchaus als ihr gutes Recht anzusehen, das auch keine Auswirkung auf ihren Mitgliederstatus haben wird. Trotzdem sollte dieser Schritt gut überlegt sein, weil die weitere Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen ab diesem Zeitpunkt für diese Personen nicht mehr möglich sein wird. Da sich "ParAgility" im ÖKV noch in einer Testphase befindet und es noch keine ÖKV-Prüfungsordnung für ParAgility gibt, sind vorläufig keine Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahme an diversen ParAgility-Veranstaltungen gegeben. Ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung und Inkraftsetzung eines ÖKV-Reglements für ParAgility-Bewerbe werden dann die beschriebenen Regelungen analog zum Einsatz kommen.

 

08.10.2004

Nun hat sich der ÖKV also doch entschlossen, Margit nicht mehr an den Start zu lassen. In einem "netten" Brief wird ihr mitgeteilt, dass sie mit Erscheinen der UH-November Ausgabe 2004, bis auf weiteres, nicht mehr bei ÖKV-Veranstaltungen antreten darf - also gesperrt ist. Was "bis auf weiteres" genau bedeutet, wird nicht mitgeteilt.

 

19.10.2004

Brief von Rechtsanwalt Dr. Johann Gelbmann an den ÖKV.

 

01.11.2004

Folgende Einträge sind in der UH - Unsere Hunde Ausgabe November 2004 - zu lesen:

Seite 23:

Generalsekretariat Dir. Friedrich Tschöp
Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV:
Folgende Personen dürfen bis auf weiteres an keinen ÖKV-Veranstaltungen teilnehmen:
Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene Weidschacher, Calin Stefaniu

Seite 77:

Eine vermehrte Teilnahme von Mitgliedern von Verbandskörperschaften an kynologischen Veranstaltungen der Dissidenz wurde festgestellt. Auf ein derartiges Vorgehen ist gemäß ÖKV-Satzungen mit Sperren der Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen zu reagieren.

 

08.11.2004

Am 8. November 2004 hat Herr Dr. Bernd Hüppe an Sabrina Hauser, bezüglich des Winterhallencups in Pottendorf folgendes Email geschrieben:

Date: Mon, 8 Nov 2004 10:42:38 +0100
From: Bernd Hüppe <bernd.hueppe@ifam.at>
To: "Sabrina Hauser" <nirvanajb@gmx.at>
Subject: Wintercup Pottendorf

Hallo Sabrina,

ich wurde auf einen Passus in der Ausschreibung zu Eurem Wintercup
aufmerksam gemacht. Es heißt dort bei den Bewerben "Open Jumping (in
Klassen gewertet)".

Ein derartiger Bewerb ist bekanntlich in unseren Bestimmungen nicht
vorgesehen und wäre damit nicht erlaubt, ich nehme aber an, dass es
dabei eher um eine missverständliche Formulierung handelt und eigentlich
ein "Jumping in allen Klassen (mit gemeinsamem Parcours)" gemeint ist.
Meiner Erinnerung nach ist ja das auch immer die Austragungsform Eures
Wintercups gewesen, pro LK wird vom Richter eine getrennte, dieser LK
angepasste Standardzeit vorgegeben. Damit ist dann auch eine LK-weise
Auswertung möglich.

Zu Deiner weiteren aktuellen Information:
Die Sperre folgender Hundeführer für die Teilnahme an
ÖKV-Veranstaltungen ist mit der UH-Verlautbarung jetzt in Kraft
getreten:
Andreas Mayer
Margit Jantschgi
Herbert Jantschgi
Helene Weidschacher
Calin Stefaniu

Falls von den genannten Hundeführern eine Meldung zur Teilnahme an Euren
Veranstaltungen einlangen sollte, so darf eine derartige Meldung ab
sofort nicht angenommen werden.


mfg Bernd

Interessant ist, dass Frau Johanna Csermak nicht genannt wird, obwohl sie in der UH namentlich aufscheint. Vielleicht kann mir ja auch dazu jemand sagen, wie es kommt, dass die Anzahl der gesperrten Personen variiert.

 

09.11.2004

Folgendes Schreiben habe ich per Email am 9.11.2004 verschickt:

Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. TSCHÖP,
sehr geehrter Herr MARKSCHLÄGER!


In der Ausgabe 11/04 der Zeitschrift "UH - Unsere Hunde", ist auf der Seite 77 folgendes zu lesen:

Eine vermehrte Teilnahme von Mitgliedern von Verbandskörperschaften an kynologischen Veranstaltungen der Dissidenz wurde festgestellt. Auf ein derartiges Vorgehen ist gemäß ÖKV-Satzungen mit Sperren der Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen zu reagieren.

Die Begrifflichkeit "Dissidenz", bei einer Freitzeitaktivität, ist ja wirklich ein starkes Stück. Da könnte ja genau so das Essen von Big Mac's bei McDonald's verboten werden, nur weil man vorher bei Burger King einen Doppel Wopper gekauft hat. Nur auf so einen Schwachsinn kommt ja normalerweise niemand.

Auf der Seite 23 der selben Ausgabe steht folgendes:

Generalsekretariat Dir. Friedrich Tschöp
Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV:
Folgende Personen dürfen bis auf weiteres an keinen ÖKV-Veranstaltungen teilnehmen:
Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene Weidschacher, Calin Stefaniu

Das ist nun wirklich ein interessanter Personenkreis, da ja in der Ausgabe 6/04 der "UH - Unsere Hunde" der Personenkreis, der gesperrt wird, klar definiert war: Starter (keine Behinderten) und Mitwirkende an der Organisation derartiger Veranstaltungen.

Da möchte ich doch schon darauf hinweisen, dass ich nicht nur mitgeholfen habe, sondern auch im Vorstand des Vereins "Institut für internationale Hundesportbeziehungen", der die IMCA/PARA ausgerichtet hat, als Kassier tätig war.

Das ist auch kein Geheimnis, und kann unter diesem LINK nachgelesen werden. Auch die Ergebnisse sind im Internet jederzeit unter diesem LINK abrufbar.

ICH HABE KEINE SPERRE "BIS AUF WEITERES" ERHALTEN!
W I E S O    N I C H T ?
Entweder Alle oder Keiner - oder fehlt den Herren der Mut?

Um die Startergelder kann es nicht gehen, denn jetzt bekommt der ÖKV von den gesperrten Mitgliedern, ausser den Beitrag, den die Vereine als Kopfgeld von ihren Mitgliedern an den ÖKV zahlen, gar nichts mehr. Worum geht es also? Und vor allem: Was bedeutet "bis auf weiteres"? Das ist auch jetzt, wo die Sperre in Kraft tritt, nicht definiert.

Einer vernünftigen, baldigen Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich


hochachtungsvoll


Ursula Mayer
Mitglied beim Parson Russell Terrier Klub und in der ÖRV Hundesportschule Purkersdorf

 

10.11.2004

Lesebestätigung meines Emails an den ÖKV.

Die Nachricht

An: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre
Gesendet: 09.11.2004 20:43

wurde am 10.11.2004 08:36 gelesen.

 

11.11.2004

Folgender Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:

Nr. 44, 11.11.2004

Der ÖKV-Vorstand hat gemäß §24a der ÖKV-Satzung wegen der Teilnahme bzw. Mitwirkung an einer vom ÖKV nicht genehmigten Veranstaltung folgende Mitglieder von ÖKV-Verbandskörperschaften bis auf weiteres gesperrt:

Andreas Mayer
Herbert Jantschgi
Margit Jantschgi
Calin Stefaniu
Helene Weidschacher

Die Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 11/2004 in Kraft getreten. Allfällige Meldungen der genannten Personen zur Teilnahme an Veranstaltungen des ÖKV bzw. seiner Verbandskörperschaften dürfen vom Veranstalter nicht angenommen werden.

Hier bezieht man sich sogar auf die Veröffentlichung in der UH 11/2004 - und hat trotzdem Frau Johanna Csermak vergessen?!

 

17.11.2004

Am 13. November 2004 hat Herr Erich Hüttner, bei der OG Vet.med., Margit Jantschgi nicht starten lassen, weil er - wie auch die Pottendorfer - ein Email von Herrn Dr. Bernd Hüppe erhalten hat. Margit hat ihn gebeten, dieses Email an sie weiterzuleiten, was er auch bejahte. Am 16.11.2004 hat sie, wie man unten lesen kann, nochmals um das Email gebeten. Heute bekam sie eine Antwort, die für sich selbst spricht:

Von: gerli & erich [mailto:gerlind.neumayer@chello.at]
Gesendet: Mittwoch, 17. November 2004 12:25
An: Margit Jantschgi
Betreff: Re: Antrittssperre


Hallo Margit!

Leider kann ich dir die e-mail nicht übersenden,da es sich hier um ein
interne Richterinformation handelt.

Grüsse Erich
----- Original Message -----


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 16. November 2004 20:00
An: Gerlinde Neumayer
Cc: Ursula Mayer; Idefix
Betreff: Antrittssperre


Liebe Gerlind,

wollte höflich erinnern, mir das Mail meiner Sperre weiterzuleiten. Danke.

Margit

 

17.11.2004

Ein Eintrag aus dem unabhängigen, österreichischen Hundesport-Forum:

Wieso findet der §24a nur für den Agilitysport Anwendung?
Bei Mondioringbewerben (dort gibt es echte Hundeprüfungen) starten namhafte Schutzhundesportler, die sich schon mehrfach für die FCI und die WUSV WM qalifiziert haben und da wird nicht einmal über eine Sperre nachgedacht.
Mondioring wurde vom ÖKV schon vor Jahren verboten. Gehalten hat sich daran niemand und passiert ist auch nichts. Also warum gerade bei Agility?
Was soll das Ganze?

 

19.11.2004

Folgendes Email wurde von Herbert Jantschgi an den ÖKV geschickt:

----- Original Message -----
From: Herby Jantschgi
To: office@oekv.at
Sent: Friday, November 19, 2004 6:40 PM
Subject: Anfechtung der Sperre nach § 24a


Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Sperre nach § 24a der ÖKV-Statuten rufe ich hiemit das Schiedsgericht an.
Meines Erachtens ist meine Sperre widerrechtlich, da ich am 5.1.2003 einen Vertrag einging diese Veranstaltung zu organisieren und zu diesem Zeitpunkt diese Bestimmung noch nicht bestand. Zu dem Zeitpunkt, wo der § 24a in Kraft trat war es organisatorisch, öffentlichkeitspolitisch und finanziell nicht mehr möglich diese offene Agilityweltmeisterschaft zu stoppen.
Detaillierte Informationen und Sachverhaltsdarstellungen gebe ich gerne dem Personenkreis des Schiedsgerichts.

m.f.G.
Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

0664/286 31 41
herby.jantschgi@aon.at

 

01.12.2004

Folgender Eintrag wurde geändert, und findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:

Nr. 44, 11.11.2004

Der ÖKV-Vorstand hat gemäß §24a der ÖKV-Satzung wegen der Teilnahme bzw. Mitwirkung an einer vom ÖKV nicht genehmigten Veranstaltung folgende Mitglieder von ÖKV-Verbandskörperschaften bis auf weiteres gesperrt:

Andreas Mayer
Herbert Jantschgi
Margit Jantschgi
Calin Stefaniu
Helene Weidschacher
Johanna Csermak
- wurde erst jetzt dazugeschrieben!!!!!!

Die Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 11/2004 in Kraft getreten. Allfällige Meldungen der genannten Personen zur Teilnahme an Veranstaltungen des ÖKV bzw. seiner Verbandskörperschaften dürfen vom Veranstalter nicht angenommen werden.

 

01.12.2004

ANTWORT von Rechtsanwalt Dr. Martin Prokopp an Dr. Gelbmann

 

21.12.2004

Folgendes Email hat Margit Jantschgi an Herrn Markschläger und den ASVÖ geschickt:

Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2004 22:07
An: office@oekv.at
Cc: office@asvoe.at
Betreff: Die Römertherme – Series - ASVÖ-Veranstaltung


Sehr geehrter Herr Markschläger!

Ich sende Ihnen die Ausschreibung des Turniers am 8. Jänner 2005 in Baden. Hier wird dieses Turnier als Veranstaltung des ASVÖ ausgeschrieben. Beide Ortsgruppen, bei denen ich Mitglied bin (ÖGV Wiental und ÖRV Purkersdorf) sind Mitglieder beim ASVÖ.

Es ist sicher nicht im Sinne des ASVÖ, daß seine Mitglieder bei ASVÖ-Veranstaltungen nicht starten dürfen (Kopie dieses Schreibens geht an den ASVÖ).

Ungeachtet meiner Sperre bei ÖKV-Veranstaltungen und dem Gesprächstermin am 12. Jänner 2005 bei Ihnen, möchte ich dieses Turnier nicht versäumen und die Strecke nicht umsonst fahren.

Ich ersuche daher um baldige Stellungnahme Ihrerseits, Meldeschluß ist der 31. Dezember 2004 und bei diesem Turnier gibt es immer ein Starterlimit.

Ich ersuche auch den ASVÖ sich mit dieser Regelung des ÖKV auseinanderzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Margit Jantschgi
geprüfte ÖKV Trainerin in Agility und Unterordnung

 

22.12.2004

Folgendes Email hat Margit Jantschgi vom ASVÖ Bundessekretariat erhalten:

Von: office [mailto:office@asvoe.at]
Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember 2004 07:55
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: AW: Die Römertherme - Series - ASVÖ-Veranstaltung


Sehr geehrte Frau Jantschgi,

da für Vereinsangelegenheiten der jeweilige Landesverband zuständig ist, haben wir Ihr Mail an den ASVÖ Niederösterreich weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.:

Monika Andrecs

ASVÖ-Bundessekretariat

 

22.12.2004

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi an den Vorstand des ÖKV geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember 2004 09:39
An: office@oekv.at
Cc: Johann Gelbmann; Kurt Schafar
Betreff: ÖKV-Statuten §24a versus Vereinsgesetz 2002
Wichtigkeit: Hoch


An den Vorstand des Österreichischen Kynologenverbandes.

Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Exekution des § 24a sehe ich eine Diskrepanz zum § 7 des Österreichischen Vereinsgesetzes 2002.

Um nur einige Beispiele zu nennen:
Ich sehe mich in meiner freien Freizeitgestaltung eingeengt - dies widerspricht der Österreichischen Verfassung.
Weiteres widerspricht das Verbot der Teilnahme an - von Ihnen so definierten - "dissidenten Veranstaltungen" der kynologischen Weiterentwicklung (durch einen Vergleich mit anderen Verbänden), welche aber zu den Verbandszielen des ÖKV gehört.
Außerdem werden auch Veranstaltungen über den ASVÖ von der ÖHU angeboten. Als Mitglied beim ASVÖ stehen mir aber alle Veranstaltungen offen.

Ich ersuche Sie daher dringend, bis zu den ersten Turnieren 2005, den § 24a auszusetzen und bei der nächsten Generalversammlung diesen Punkt - was Hundesport betrifft - ersatzlos zu streichen.

Ich erwarte Ihre Antwort aus gegebenem Anlaß bis 30.12.2004.


m.f.G.

Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

Anlage: Das österreichische Vereinsgesetz 2002

 

24.12.2004

Folgendes Email habe ich an Herrn Dir. Tschöp und Herrn Markschläger geschickt:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Freitag, 24. Dezember 2004 00:13
An: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. TSCHÖP,
sehr geehrter Herr MARKSCHLÄGER!

Am 9. November 2004 habe ich Ihnen ein Email geschickt, mit der Bitte um vernünftige, baldige Stellungnahme, warum ich, obwohl ich bei der IMCA 2004 in Purkersdorf mitgearbeitet habe, und im Vorstand als Kassier tätig war, nicht gesperrt bin, wie Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene Weidschacher und Calin Stefaniu.

Ich glaube, ich habe Ihnen genug Zeit gelassen, um eine Antwort zu erwarten, oder gibt es keine Vernünftige?

Auch alle anderen Mitarbeiter (hier wieder der LINK) und Starter (hier der LINK) sind nicht "bis auf weiteres gesperrt".

In Erwartung einer Antwort im Jahr 2004 - fast 2 Monate zum Überlegen einer vernünftigen Antwort müssten eigentlich reichen - warum manche Personen gesperrt sind, und andere nicht, verbleibe ich

hochachtungsvoll

Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien

Mitglied beim Parson Russell Terrier Klub und in der ÖRV Hundesportschule Purkersdorf

 

30.12.2004

Folgender Eintrag wurde erneut geändert, und findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:

Nr. 44, 11.11.2004

Der ÖKV-Vorstand hat gemäß §24a der ÖKV-Satzung wegen der Teilnahme bzw. Mitwirkung an einer vom ÖKV nicht genehmigten Veranstaltung folgende Mitglieder von ÖKV-Verbandskörperschaften bis auf weiteres gesperrt:

Andreas Mayer
Herbert Jantschgi
Margit Jantschgi
Calin Stefaniu
Helene Weidschacher

Johanna Csermak - wurde wieder gelöscht!!!!!!

Die Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 11/2004 in Kraft getreten. Allfällige Meldungen der genannten Personen zur Teilnahme an Veranstaltungen des ÖKV bzw. seiner Verbandskörperschaften dürfen vom Veranstalter nicht angenommen werden.

 

30.12.2004

Am 30.12.2004 hat Margit Jantschgi Frau Johanna Csermak angerufen um zu erfahren, warum sie nicht mehr im Internet unter den gesperrten Personen aufscheint.

Frau Csermak wusste von den Einträgen auf der Agility/ÖKV-Seite gar nichts, war aber darüber sehr erbost. Ihr Anwalt war, laut ihrer Aussage, sehr lästig, woraufhin sie von Herrn Mag. Weiss (Ausstellungsrefernt) den Meldeschein für die IHA Graz im März erhalten hat. Den kann sie aber nur bekommen, wenn sie nicht mehr gesperrt ist.

Das ist also der Grund, warum der Eintrag wieder entfernt wurde.

SIE IST NICHT MEHR GESPERRT!

Warum die anderen fünf Personen weiterhin gesperrt sind, ist mir nicht erklärlich.

Gleiches Recht für Alle? Gab es ja schon bei den Sperren nicht!

 

04.01.2005

Folgendes Email habe ich an Herrn Dir. Tschöp und Herrn Markschläger geschickt:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 04. Jänner 2005 13:04
An: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. TSCHÖP,
sehr geehrter Herr MARKSCHLÄGER!


Am 24. Dezember habe ich Sie zum zweiten Mal gebeten, mir noch bis Ende des Jahres 2004, eine vernünftige, baldige Stellungnahme darüber zu geben, warum ich nicht gesperrt bin, aber Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene Weidschacher und Calin Stefaniu schon.

Wieder habe ich keine Antwort erhalten. Liegt es daran, dass Frau Csermak nicht mehr gesperrt ist, und daher eine vernünftige Anwort noch schwieriger zu geben ist? Was unterscheidet mich von den gesperrten Personen, und welche Änderung hat Frau Csermak an ihrer Person vorgenommen, dass sie jetzt nicht mehr zum Personenkreis der Gesperrten zählt?

In Erwartung einer baldigen, vernünftigen Anwort verbleibe ich

hochachtungsvoll

Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien

Mitglied im Parson Russell Terrier Klub
Mitglied in der Hundesportschule Purkersdorf

 

05.01.2005

ANTWORT von Dr. Gelbmann an Rechtsanwalt Dr. Martin Prokopp

 

09.01.2005

Folgendes Email hat Margit Jantschgi an den ÖKV, Dr. Gelbmann und Andreas Mayer geschickt:

Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Sonntag, 09. Jänner 2005 20:17
An: office@oekv.at
Cc: Johann Gelbmann; Andreas Mayer
Betreff: Gespräch am 12. Jänner 2005


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich informiere Sie hiermit, daß zu o.a. Gespräch betreffend die Sperre nach
§ 24a der ÖKV-Satzung Rechtsanwalt Dr. Johann Gelbmann als
rechtsfreundlicher Beistand von Frau Margit Jantschgi und Herrn Andreas
Mayer zugegen sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Jantschgi

 

12.01.2005

Anwesende beim Gespräch am 12. Jänner 2005 im ÖKV:

Präsident Dr. Michael Kreiner, Dir. Friedrich Tschöp (Generalsekretär),
Robert Markschläger (Leistungsreferat)
und Frau Margit Brenner (Zuchtreferat).

Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, DI
Calin Stefaniu und Dr. Johann Gelbmann als rechtsfreundlicher Beistand für
Margit Jantschgi und Andreas Mayer.

Der Präsident des ÖKV eröffnet das Gespräch und bietet sofort eine Lösung
des Konflikts und die Aufhebung der Sperren nach § 24a an, indem er den
Dissidenten entgegenkommenderweise vorschlägt, einen Schriftsatz zu unterschreiben, wo sie
erklären, nie wieder bei solchen dissidenten Veranstaltungen (in
Österreich)zu starten.

Dr. Gelbmann wird noch vor der nächsten Vorstandssitzung des ÖKV im Jänner
2005 dem ÖKV die Entscheidung seiner Mandanten zukommen lassen.

Margit Jantschgi

 

13.01.2005

Folgendes Email habe ich von Friedrich Tschöp erhalten:

Von: Friedrich Tschöp [mailto:friedrich.tschoep@oekv.at]
Gesendet: Donnerstag, 13. Jänner 2005 20:11
An: ursula-mayer@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: AW: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV


Sehr geehrte Frau Mayer!

Es ist nett, dass Sie um eine vernünftige baldige Stellungnahme ersucht haben. Aber über Weihnachten ist der ÖKV geschlossen - auch die Angestellten und Funktionäre haben ein Recht auf Feiertage. Des weiteren schlage ich Ihnen vor, sich mit den Satzung des ÖKV und Ihrer Verbandskörperschaft vertraut zu machen. Der Kontakt hat immer über Ihren Verein/Verbandskörperschaft zu gehen. Darüber haben Sie die Möglichkeit an die Agilitykommission heranzutreten. Bei 50.000 Mitgliedern wohl einsichtig.

Darüber hinaus leite ich Ihre Selbstanzeige selbstverständlich weiter. Der Vorstand entscheidet in der Regel auf Anträge von Verbandskörperschaften oder Kommissionen. Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass es bei allen Vereinen, Verbänden usw. Ordnungen gibt. Ich lade Sie ein, darüber nachzudenken, ob Sie Regeln einer Gemeinschaft akzeptieren wollen oder nicht. Wenn nicht, haben Sie die Möglichkeit außerhalb des ÖKV Ihren Sport zu betreiben.Wir sind derzeit bemüht, den Gesperrten einen Weg aufzuzeigen, wie die Sperre aufgehobern werden kann. Gerne werden Sie dann ebenfalls eingeladen eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, künftig nur bei Veranstaltungen anzutreten, für die eine Veranstaltungsgenehmigung der FCI/des ÖKV vorliegt.

Auch trete ich höflichst mit der Bitte an Sie heran, keine unrichtigen Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten. Obwohl es Sie überhaupt nichts angeht, teile ich Ihnen trotzdem mit, dass Fr. Csermak eben jene Verpflichtungserklärung unterfertigt hat. Zusätzlich besteht auch ein gravierender Unterschied, ob jemand vorsätzlich oder unwissend eine Fehlhandlung setzt. Die Sperre von Frau Csermak wird voraussichtlich daher mit der nächsten Vorstandssitzung am 26. Jänner aufgehoben, demselben Zeitpunkt, bei dem dann Ihren Sperre beschlossen werden könnte.

Ein positives Einlenken Ihrerseits wäre sicherlich von Vorteil.


Mit sportlichen Grüßen

Friedrich Tschöp

PS.: Nachsatz- Glauben Sie wirklich, dass es uns ein Anliegen ist, sich mit solchen Sachen auseinanderzusetzen?
Für uns steht immer noch der Hund im Vordergrund.

_________________________________
Nachrichtlich an: Office, Dr. Kreiner; R:Markschläge
r

 

16.01.2005

Folgenden Eintrag hat Margit Jantschgi auf http://members.chello.at/hundesportforum unter Agility/IMCA - SPERREN - Teil 2 gemacht:

Ich bedanke mich für Eure Solidarität und freue mich über jeden Beitrag auf das Konto von Rechtsanwalt Dr. Gelbmann, der diese Angelegenheit weiter bearbeiten wird. Die nächsten Neuigkeiten werden ein wenig auf sich warten lassen, da wir einem etwaigen, laufenden Verfahren nicht vorgreifen möchten.

Als Verwendungszweck bitte „IMCA“ anführen, damit Dr. Gelbmann weiß, wofür das Geld vorgesehen ist.

PSK
Kontonummer: 92099.627
BLZ: 60000

Österreich hat wohl mehr Dissidenten, als der ÖKV ahnen konnte.

Mit sportlichen Grüßen
Margit

 

27.01.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi an den ÖKV und an den ÖRV Ebreichsdorf geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 27. Jänner 2005 18:47
An: office@oekv.at
Cc: ÖRV EBREICHSDORF
Betreff: Sperre nach §24a

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzter Vorstand,

nach langer reiflicher Überlegung bin ich zum Schluß gekommen auf die
Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahren zu bestehen.
Ich ersuche höflich um Einleitung Dieses und erwarte Ihre geschätzte
Antwort.

m.f.G.

Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

02231/66444
0664/286 31 41

 

14.02.2005

Folgendes Email habe ich an Herrn Dr. Kreiner, Dir. Tschöp und Herrn Markschläger geschickt:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 14. Februar 2005 20:47
An: friedrich.tschoep@oekv.at; office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV


Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. Tschöp,
sehr geehrter Herr Markschläger!

In Ihrem Email vom 13. Jänner 2005 teilten Sie mir mit, dass meine Selbstanzeige selbstverständlich weitergeleitet wird.

Der Einladung, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, bin ich nicht nachgekommen, und werde ich auch nicht nachkommen.

Auch habe ich nie behauptet, unwissend der Tätigkeit bei der IMCA nachgekommen zu sein, allerdings sehe ich sie nicht als Fehlhandlung.

Da ja nun einige Zeit seit der Vorstandssitzung vom 26. Jänner 2005 vergangen ist, möchte ich nun wissen, warum ich noch immer keine Sperre erhalten habe, da ich ja alle Voraussetzungen erfülle!

Noch immer auf eine vernünftige Stellungnahme wartend

verbleibe ich

hochachtungsvoll

Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien

Mitglied in der Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied im Parson Russell Terrier Club

 

17.02.2005

Lesebestätigung meines Emails an Dir. Tschöp.

Von: f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 18:26
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV


Ihre Nachricht
An: friedrich.tschoep@oekv.at; office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Gesendet: 14.02.2005 20:46

wurde am 17.02.2005 18:25 gelesen.

 

17.02.2005

Antwort von Dir. Tschöp auf mein Email v. 14.2.2005:

Von: f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 18:47
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV


Sehr geehrte Frau Mayer!

Ihrer Selbstanzeige entsprechend wurden Sie in der Vorstandssitzung Jänner 2005 auf eigenen Wunsch nach § 24a gesperrt.
Die Veröffentlichung erfolgt im Vereinsorgan „Unsere Hunde“ März 2005. Es ist bedauerlich, dass Sie nicht bereit sind, die Bestimmungen des ÖKV zu beachten, sondern wie auch aus Ihrem Mail hervorgeht, vorsätzlich die Satzung missachten.

Mit sportlichen Grüßen

Friedrich Tschöp

Generalsekretär des ÖKV

…………………………………………….…..

Kopie an Dr. Kreiner u. Dir. Markschläger

 

17.02.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi an den ÖKV und an den ÖRV Ebreichsdorf geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 20:32
An: f.tschoep@chello.at; office@oekv.at
Cc: DOG TRAINING CENTER
Betreff: Schiedsgericht bzgl. §24a

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich noch immer keine Rückmeldung bzgl. des Erhalts meines Schreibens
und schon gar nicht die Mitteilung eines Termins für das Schiedsgericht
erhalten habe urgiere ich hiermit nochmals, sonst sehe ich mich gezwungen
nach §7 und §8 des Österreichischen Vereinsgesetzes den ordentlichen
Gerichtsweg zu beschreiten.

Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

Mobil: 0664/286 31 41

 

19.02.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi von Herrn Dir. Tschöp erhalten:

Von: f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Samstag, 19. Februar 2005 17:50
An: 'Herby Jantschgi'
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a


Sehr geehrter Herr Jantschgi!

Selbstverständlich wurde geantwortet, und zwar per Email. Inhalt des
Schreibens:

§ 18 Schiedsgericht
(1) In allen Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zwischen VK
entscheidet ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Schiedsgericht......

Einzelpersonen haben keinen Anspruch das Schiedsgericht anzurufen, sondern
nur Verbandskörperschaften. Siehe § 18 Abs.1

Es entzieht sich daher meiner Kenntnis, wie man auf die Idee kommen kann,
das Schiedsgericht anzurufen.


Mit sportlichen Grüßen


Friedrich Tschöp
Generalsekretär des ÖKV

 

19.02.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi an Herrn Dir. Tschöp, den ÖKV-Vorstand und an den ÖRV Ebreichsdorf geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Samstag, 19. Februar 2005 20:38
An: f.tschoep@chello.at; office@oekv.at
Cc: DOG TRAINING CENTER
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a

Herr Tschöp und Damen und Herren des ÖKV-Vorstandes
können Sie mir bitte mitteilen, wie sich ein "indirektes" Mitglied des ÖKV's
gegen (Fehl)Entscheidungen der Obersten zur Wehr setzen kann? Ich war
bestrebt diese missliche Angelegenheit möglichst intern zu regeln, was durch
Ihr Mail ausgeschlossen wurde. Um eine vereinsinterne Möglichkeit eines
Einspruches zu haben, haben Sie (ÖKV) es lässlicher Weise unterlassen mich
über die Verbandskörperschaft zu sperren. Dann wäre mir ein verbandsinternes
Rechtmittel möglich gewesen. Da Sie dies aber nicht für notwendig empfanden
rege ich nun an, meine Sperre ohne jedem Entgegenkommen meinerseits
zurückzunehmen und mich zu rehabilitieren.
Offen stünde mir noch eine Klage beim Verfassungsgerichtshof. Ich habe viel
Zeit das Verfahren durchzustehen.

PS.: Das von Ihnen angesprochene Mail wurde von mir nicht empfangen.
Zu Ihrem Statement "wie man auf die Idee kommen kann" möchte ich schon
festhalten, daß Sie mir erst nach der 2. Urgenz die Ehre gaben zu reagieren.
Weiters möchte ich anmerken, daß Sie als gebildeter Mensch - Herr Direktor -
wissen müssten, daß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des § 24a bei solchen
Weltmeisterschaftsveranstaltungen bereits Verträge geschlossen waren, deren
Auflösung mit erheblichen Finanz- und Imageverlusten verbunden gewesen wären
und dadurch ein Zurück nicht mehr möglich war.

Herbert Jantschgi

 

20.02.2005

Folgendes Email hat Wilhelm Prokop an Herrn Dir. Tschöp geschickt:

Von: Wilhelm Prokop [mailto:w.prokop@gmx.net]
Gesendet: Sonntag, 20. Februar 2005 15:57
An: f.tschoep@chello.at
Betreff: Sperre von Frau Mayer


Sehr geehrter Herr Tschöp,

mit Erstaunen hab ich von der Sperre gemäss § 24a betreffend Frau Ursula
Mayer erfahren.
Für mich stellt sich nun die Frage, inwieweit ich von dieser
Entscheidung betroffen bin oder sein werde. Ich war, wie Frau Mayer, im
Vorstand des Vereines tätig, der für die Vorbereitung und Durchführung
der IMCA verantwortlich war.
Rückblickend weiß ich, dass es sich bei der IMCA um eine
Spitzen-Hundesportveranstaltung gehandelt hat, die in Österreich
ihresgleich suchen muss.Aus diesem Grund wäre ich jederzeit wieder
bereit und sei es unter Missachtung des § 24a an einer solchen
Veranstaltung teilzunehmen.
Meine Frage ist nun, werde ich ebenso gesperrt wie Frau Mayer, bzw.
muss ich in den nächsten Monaten damit rechnen.
Ihrer Antwort entgegesehend

mit freundlichen Grüssen


Wilhelm Prokop

 

21.02.2005

Folgendes Email habe ich an Herrn Dr. Kreiner, Dir. Tschöp und Herrn Markschläger geschickt:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 21. Februar 2005 10:35
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE?


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. Tschöp,
sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Markschläger!

Dass Sie nun, nach über 3-monatigem Emailverkehr, meine Sperre zur Kenntnis genommen wurde, freut mich, ist aber noch immer keine Antwort auf meine ursprüngliche Frage:

WARUM SIND DIE PERSONEN Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helende Weidschacher und Calin Stefaniu GESPERRT, UND ALLE ANDEREN STARTER UND MITARBEITER NICHT?

Keiner der oben genannten Personen hat sich selbst angezeigt!

Also bleibt ja nur die Möglichkeit, dass jemand die o.a. Personen dem ÖKV gemeldet - also angezeigt - hat.

Wie Sie ja sicherlich aus meinen Emails entnehmen können, habe auch ich Ihnen jenen Personenkreis zugänglich gemacht, der bei der IMCA gestartet bzw. mitgearbeitet hat.

Hier nochmals der Vorstand: LINK
Hier nochmals die Starter:
LINK

Wodurch unterscheidet sich meine Meldung an den ÖKV, dass sie nicht zur Kenntnis genommen wird, und ALLE Mitarbeiter und Starter gesperrt werden?

Noch immer einer vernünftigen Antwort entgegensehend

verbleibe ich

hochachtungsvoll

Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien

Mitglied der ÖRV Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied des Parson Russell Terrier Clubs

 

21.02.2005

Lesebestätigung meines Emails an Dir. Tschöp.

Von: FTS [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 21. Februar 2005 20:56
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE?


Ihre Nachricht
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE?
Gesendet: 21.02.2005 10:34

wurde am 21.02.2005 20:55 gelesen.

 

01.03.2005

Folgender Eintrag ist in der UH - Unsere Hunde Ausgabe März 2005 - zu lesen:

Seite 18:

Generalsekretariat
Dir. Friedrich Tschöp

In der Vorstandssitzung vom 26. Jänner 2005 wurde Fr. Ursula Mayer nach § 24a der Satzung des ÖKV aufgrund ihrer Selbstanzeige und eigenem Wunsch gesperrt.

 

07.03.2005

Danke von Margit Jantschgi - auch im Hundesportforum nachzulesen.

Liebe Hundefreunde und HundeSportfreunde!

Ein recht herzliches Dankeschön allen Spendern auf das Konto von Dr.
Gelbmann! Erst vor kurzer Zeit habe ich von den Unterstützungen erfahren.
Leider kann ich nicht allen persönlich danken, weil ich nicht alle
E-Mail-Adressen habe - aber jeden einzelnen sei hier gedankt.

Ich hätte mit nicht einem einzigen Eingang gerechnet, umso mehr freut es
mich, dass meine Erwartungen um 700%übertroffen worden sind!

Es ist immer leicht, gegen etwas zu sein - oft ist es viel beschwerlicher
für etwas zu sein. In diesem Sinne noch einmal ein von Herzen kommendes
Dankeschön an den "Hintergrund", den ich hier nicht auflisten möchte, um
keine Unannehmlichkeiten zu nähren.

"Visionen ohne Taten sind nur Träume. Taten ohne Visionen sind lediglich
Zeitvertreib. Visionen mit Taten können die Welt verändern." (Joel Barker)

Margit Jantschgi

 

07.03.2005

Folgendes Email habe ich an Herrn Dr. Kreiner, Dir. Tschöp, Herrn Markschläger und Herrn Kepreda geschickt:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 07. März 2005 22:28
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. Tschöp,
sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Markschläger,
sehr geehrter Herr Franz Kepreda!

Wie ich der UH 3/2005 entnehmen konnte, hat der ÖKV - wer sich nun auch immer dafür verantwortlich zeichnet - doch tatsächlich bei meiner Sperre "auf eigenen Wunsch" geschrieben.

Wenn, dann ist es Ihr Wunsch, dass ALLE, ich wiederhole, alle Mitarbeiter und Starter an "dissidenten Veranstaltungen", die Sie definieren, und nicht ich, vom ÖKV bis auf weiteres gesperrt werden.

Seit 9. November 2004, seitdem ein Bruchteil der Starter und Mitarbeiter gesperrt ist, versuche ich von Ihnen eine vernünftige Antwort darauf zu erhalten, warum nur dieser Personenkreis gesperrt ist, und nicht ALLE.

Diese Antwort sind Sie mir noch immer, ich wiederhole, noch immer schuldig!

Mehrmals, ich wiederhole, mehrmals habe ich Ihnen den Personenkreis der Mitarbeiter und Starter der IMCA 2004 mitgeteilt. Es handelt sich daher nicht um einen Personenkreis, der Ihnen seit November 2004 nicht bekannt ist.

Es ist schlichtweg eine Frechheit, diese Sperre mit dem Zusatz "auf eigenen Wunsch" zu versehen.

In keinem Email, ich wiederhole, in keinem Email habe ich es mir gewünscht!

Daher verlange ich in der nächsten UH-Ausgabe eine Entgegnung, die in der selben Größe (lt. Mediengesetz) zu erfolgen hat.

Ich lasse es sicher nicht zu, dass Lügen über meine Person veröffentlicht, und in Folge nicht richtig gestellt werden!


Mit sportlichen Grüßen

Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied der Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied im Parson Russell Ter
rier Club

 

08.03.2005

Lesebestätigung meines Emails an den ÖKV.

Von: office@oekv.at [mailto:office@oekv.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 08:36
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005


Ihre Nachricht
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Gesendet: 07.03.2005 22:28

wurde am 08.03.2005 08:34 gelesen.

 

08.03.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi an Herrn Dir. Tschöp, den ÖKV-Vorstand und an den ÖRV Ebreichsdorf geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 11:40
An: Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at; DOG TRAINING CENTER
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a

Sehr geehrter Herr Tschöp, lieber Fritz!

Du hast mir recht nett geantwortet, was ich schätze. Leider hast Du aber die
Kernfrage nicht beantwortet, wie ein einfaches Mitglied lt. Statuten eine
Einspruchsmöglichkeit hat. Wenn es keine Möglichkeit gibt, sind die Statuten
leider nicht ganz rechtskonform.

PS.: Von welchem Datum stammt der Nichtuntersagungsbescheid der Statuten?

Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

Mobil: 0664/286 31 41

 

08.03.2005

Lesebestätigung meines Emails an Dir. Tschöp.

Von: f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 16:12
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005


Ihre Nachricht
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Gesendet: 07.03.2005 22:28

wurde am 08.03.2005 16:12 gelesen

 

08.03.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi von Herrn Dir. Tschöp erhalten:

Von: Friedrich Tschöp [mailto:friedrich.tschoep@oekv.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 16:12
An: 'Herby Jantschgi'
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a

Hallo Herby!

Die Mitglieder des ÖKV sind die Vereine -
Der ÖKV hat keine Einzelmitglieder.
Einspruchsmöglichkeiten (Berufung) gibt es nur gegen Urteile des
Disziplinarsenates - (2. Instanz)
Die Statuten stammen vom April 2004
-----------------------------------------------
SATZUNG
Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Beschlossen in der Generalversammlung des ÖKV vom 17. April 2004
mit Bescheid MD53 - V- 1578 vom 4. Juni 2004 nicht untersagt.
------------------------------------------------
Sorry

Mit freundlichen Grüßen - FT

 

08.03.2005

Weiterleitung meines Emails an Dir. Tschöp vom 7.3.2005, an Herrn Dr. Kreiner, Herrn Markschläger und Herrn Kepreda. (Emailadresse von Herrn Kepreda funktionierte nicht):

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 18:21
An: Michael Kreiner; Robert Markschläger; Franz Kepreda
Betreff: WG: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005


Sehr geehrte Herren!

Zur gefälligen Kenntnis- und Stellungnahme!

Mit sportlichen Grüßen

Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied der Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied im Parson Russell Terrier Club

 

08.03.2005

Folgendes Email hat Herbert Jantschgi an Herrn Dir. Tschöp geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 23:51
An: Friedrich Tschöp
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a

Lieber Fritz,
danke für die prompte Antwort.
Ich glaube ich drücke mich mißverständlich aus. Mir ist bekannt, wie die
Statuten des ÖKV's, ÖRV's etc lauten.
Meine Frage ist, welche vereinsinternen Mitteln stehen mir bei solch
einer - mich persönlich betreffenden - ÖKV-Entscheidung
zur Verfügung?

m.f.G., herby

 

10.03.2005

Folgenden Brief habe ich eingeschrieben an Herrn Kepreda geschickt:

LINK

 

13.03.2005

Folgendes Email hat Herby Jantschgi an den Vorstand des ÖKV geschickt:

Von: Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Sonntag, 13. März 2005 20:44
An: office@oekv.at
Cc: DOG TRAINING CENTER
Betreff: WG: Schiedsgericht bzgl. §24a

Sehr geehrter Vorstand des ÖKV's,
ich ersuche um Beantwortung meiner untenstehenden Frage.

m.f.G.
Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
0664/286 31 41

(Obmann der HundeSportSchule Purkersdorf, 20 jähriges Mitglied beim ÖGV
Wiental, Mitbegründer der neuen Trainerausbildungsmethodik im ÖGV,
Agilitytrainerausbilder im ÖRV, Trainer bzw. Trainingsbegleiter von
insgesamt 16 Agility-WM-Teilnehmer, erfolgreicher Hundesportler im
Gebrauchshunde- und Agilitysport.)

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 23:51
An: Friedrich Tschöp
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a

Lieber Fritz,
danke für die prompte Antwort.
Ich glaube ich drücke mich mißverständlich aus. Mir ist bekannt, wie die
Statuten des ÖKV's, ÖRV's etc lauten.
Meine Frage ist, welche vereinsinternen Mitteln stehen mir bei solch
einer - mich persönlich betreffenden - ÖKV-Entscheidung
zur Verfügung?

m.f.G., herby

 

14.03.2005

Folgendes Email hat Dir. Tschöp an Herby Jantschgi geschickt:

Von: FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 14. März 2005 20:58
An: herby@hssp.at
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a


Hallo Herby!

Ich möchte deine Intelligenz nicht beleidigen.
Ich glaube schon, dass die Frage beantwortet ist.
Es gibt nur Einsprüche gegen Disziplinarverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: office@oekv.at [mailto:office@oekv.at]
Gesendet: Montag, 14. März 2005 09:12
An: TSCHÖP Friedrich
Betreff: WG: Schiedsgericht bzgl. §24a

 

14.03.2005

Folgendes Email hat Herby Jantschgi an Dr. Kreiner und Herrn Markschläger geschickt:

Von: Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Dienstag, 15. März 2005 09:30
An: m.kreiner@oekv.at; r.markschlaeger@oekv.at
Betreff: WG: Schiedsgericht bzgl. §24a


Sehr geehrter Herr Kreiner, sehr geehrter Herr Markschläger,

Vielleicht erhalte ich von Ihnen eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage:



Meine Frage ist, welche vereinsinternen Mitteln stehen mir bei solch einer
- mich persönlich betreffenden - ÖKV-Entscheidung zur Verfügung?

s.u.:

 

16.03.2005

Übernahmeschein des Briefes, den ich eingeschrieben an Herrn Kepreda geschickt habe:

LINK

 

28.03.2005

Folgendes Email hat Herby Jantschgi an Dr. Kreiner, Herrn Markschläger und Dir. Tschöp geschickt:

Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Montag, 28. März 2005 19:54
An: r.markschlaeger@oekv.at; michael.kreiner@oekv.at; Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at
Betreff: Sperre?

Sehr geehrter Vorstand des ÖKV's
ich möchte hiermit mitteilen, daß ich am Sonntag mit meinem Hund zu einer
Gehorsamsprüfung antreten werde.
Ich sehe eine Nichtbeantwortung dieses Mails als offizielle Zustimmung.

m.f.G.
Herbert (Herby) Jantschgi
Obmann der HundeSportSchule Purkersdorf
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

Mobil: 0664/286 31 41
Phone: +43 2231/664 44
Fax: +43 2231/68430

 

02.04.2005

Folgender Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:

Nr. 67, 02.04.2005
Die Sperre von Helene Weidschacher gem. § 24a der ÖKV-Satzung wurde vom ÖKV-Vorstand mit Wirkung vom 27. März 2005 aufgehoben. Damit ist Helene Weidschacher wieder berechtigt, an allen ÖKV-Veranstaltungen teilzunehmen.
Vom ÖKV-Vorstand wurde Ursula Mayer gem. § 24a der ÖKV-Satzung aufgrund ihrer Selbstanzeige und ihres eigenen Wunsches gesperrt. Diese Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 3/2005 in Kraft getreten.

 

04.04.2005

Folgender Eintrag wurde von mir ins Online-Kontaktformular und in das Gästebuch auf www.oekv.at gemacht:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter o.a. Link/Agility-News, haben Sie mit Nr. 67 v. 2.4.2005 folgendes geschrieben:

Vom ÖKV-Vorstand wurde Ursula Mayer gem. § 24a der ÖKV-Satzung aufgrund ihrer Selbstanzeige und ihres eigenen Wunsches gesperrt. Diese Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 3/2005 in Kraft getreten.

Dieser Eintrag ist nicht korrekt!!!!!!!!!!!

Die Wörter "und ihres eigenen Wunsches" sind zu entfernen, sie entsprechen in keiner Weise den Tatsachen!

Dies habe ich bereits per Email am 7.3.2005 Herrn Dir. Tschöp, Herrn Dr. Kreiner und Herrn Markschläger, sowie am 10.3.2005 per eingeschriebenen Brief Herrn Kepreda mitgeteilt.

Ein falscher Eintrag wird nicht richtiger, wenn man ihn stehen lässt!

Mit noch freundlichen Grüßen
Ursula Mayer

04.04.2005

Bestätigung meines Eintrags ins Online-Kontaktformular des ÖKV:

Herzlichen Dank

Frau Ursula Mayer ,

Ihr E-Mail wurde am 04.04.2005 um 14:52:48 an office@oekv.at gesendet

 

11.04.2005

Brief von Bezirkshauptmannschaft Mödling an Dr. Gelbmann u. Margit Jantschgi: LINK

 

13.04.2005

Brief an Bezirkshauptmannschaft Mödling von Dr. Gelbmann i. A. v. Margit Jantschgi: LINK

 

13.04.2005

Ladung vom Bezirksgericht Mödling an Dr. Gelbmann bzgl. Margit Jantschgi: LINK

 

22.04.2005

Äußerung (Entgegnung) des ÖKV zu Antrag auf EV : LINK

 

23.04.2005

Klage Andreas Mayer gegen ÖKV: LINK

Gutachten Hr. Fritsch: LINK

 

04.05.2005

Einstweilige Verfügung BG Mödling - Starterlaubnis Andreas Mayer: LINK

 

11.05.2005

Email von Margit Jantschgi an den ÖKV und GS Tschöp:

Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2005 21:25
An: office@oekv.at; f.tschoep@chello.at
Cc: Johann Gelbmann
Betreff: § 24a
Wichtigkeit: Hoch


Sehr geehrte Damen und Herren des ÖKV- Vorstands!

Wie mir heute von Herrn Andreas Mayer mitgeteilt wurde, kann er aufgrund
einer Einstweiligen Verfügung vom BG Mödling bei ÖKV-Veranstaltungen ab
sofort wieder an den Start gehen.

Nun möchte ich wissen, ob Sie nun meine Sperre ab sofort aufheben wollen (in
Anlehnung an diese Einstweilige Verfügung) oder ob auch ich meinen Anwalt zu
dem Prozedere einer Einstweiligen Verfügung beauftragen muß?

Ich erbitte höflich Ihre Antwort bis Freitag, den 13. Mai 2005.

Mit hundesportlichen Grüßen

Margit Jantschgi
2fach geprüfte ÖKV-Trainerin,
Mitglied beim ÖRV in der HundeSportSchule Purkersdorf und beim ÖGV Wiental

 

12.05.2005

Lesebestätigung v. Herrn. Markschläger bzgl. Email von Margit Jantschgi an den ÖKV:

Von: Robert Markschläger [mailto:r.markschlaeger.oekv@gmx.at]
Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2005 19:57
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: Lesebestätigung: § 24a
Wichtigkeit: Hoch


Ihre Nachricht
An: r.markschlaeger.oekv@gmx.at
Betreff: WG: § 24a
Gesendet: 12.05.2005 15:41

wurde am 12.05.2005 17:58 gelesen.

 

17.05.2005

Email an GS Tschöp, Dr. Kreiner, Herrn Markschläger und Herrn Kepreda:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2005 18:53
An: Friedrich Tschöp; Michael Kreiner; Robert Markschläger
Cc: office@oekv.at
Betreff: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Tschöp,
sehr geehrter Herr Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Markschläger,
sehr geehrter Herr Kepreda!


Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass Sie die Lüge, die Sie in der UH 3/05 gedruckt haben, nicht widerrufen. Die Feststellung von Herrn GS Tschöp, am 2.4.2005, bei der Generalversammlung des Parson Russell Terrier Klubs, dass er es so geschrieben haben wollte, und eine Entgegnung zum Verlust seines Gesichtes führen würde, interessiert mich nicht!

Ich verlange eine Entgegnung, da ich niemals eine Sperre meinerseits „auf eigenen Wunsch“ verlangt habe.

Weiters hat mir Herr GS Tschöp auf meine Frage, warum nicht alle Beteiligten der IMCA 2004 gesperrt sind, obwohl ich alle Unterlagen mehrmals zugänglich gemacht habe, geantwortet, dass man nicht verlangen könnte, die Unterlagen nach diesen bestimmten Personen zu durchsuchen.

Nun, ich nehme an, dass auch die bisher gesperrten, namentlich dem ÖKV gemeldet wurden, und nicht aus einer Liste herausgesucht werden mussten.

Das können Sie gerne von mir haben.

Hier nun die Namensliste all jener Starter und Mitarbeiter, die bisher nicht gesperrt wurden:

Elisabeth Kerzendorfer - Mitarbeiter
Wilhelm Prokop            - hat am 20.2.2005 an Herrn Tschöp per Email die Frage gestellt, ob auch er gesperrt

                                        wird, da er bei der IMCA – genauso wie ich auch - mitgearbeitet hat!
Maket Mate                   - Mitarbeiter
Silvia Thoma-Schwarz - Starter
Christine Zehetner        - Starter

Einer Sperre der o.a. Personen dürfte nach Ihren Aussagen nun nichts mehr im Wege stehen!

Hochachtungsvoll

Ursula Mayer
Mitglied im Parson Russell Terrier Klub
Mitglied in der Hundesportschule Purkersdorf

 

17.05.2005

Anwort auf mein Email von GS Tschöp:

Von: FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2005 22:49
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a


Sehr geehrte Frau Mayer!

In diesem Stil können Sie mit Ihren "Sportsfreunden" bei IMCA -
Veranstaltungen schriftlich oder mündlich verkehren. Ich habe nie gesagt,
dass ich mein Gesicht verlieren würde, sie scheinen Ihr Gedächtnis zu
verlieren. Ich habe Ihnen angeboten die Verzichtserklärung zu unterschreiben
mehr nicht.

.. und wenn man sich selbst anzeigt - dann eben wird man auf eigenen Wunsch
gesperrt. Richtig ist nämlich, dass wir keine Listen durchforschen. Dafür
brauchen wir Sportsfreunde wie Sie. Die von Ihnen genannten Personen werden
selbstverständlich in der Vorstandssitzung vom 18.5. voraussichtlich
gesperrt werden - mit dem Hinweis: Nach Anzeige der Sportsfreundin Mayer.
Ich denke das ist in Ihrem Sinn!
Bedauerlich, SIE haben es immer noch nicht kapiert, worum es geht.

FT

 

18.05.2005

Email von Margit Jantschgi an Dr. Kreiner:

Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2005 04:28
An: dr.kreiner@aon.at
Betreff: WG: § 24a
Wichtigkeit: Hoch


Sehr geehrter Herr Dr. Kreiner!

Zu Ihrer Information!

Mit hundesportlichen Grüßen

Margit Jantschgi

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2005 21:25
An: office@oekv.at; f.tschoep@chello.at
Cc: Johann Gelbmann
Betreff: § 24a
Wichtigkeit: Hoch


Sehr geehrte Damen und Herren des ÖKV- Vorstands!

Wie mir heute von Herrn Andreas Mayer mitgeteilt wurde, kann er aufgrund
einer Einstweiligen Verfügung vom BG Mödling bei ÖKV-Veranstaltungen ab
sofort wieder an den Start gehen.

Nun möchte ich wissen, ob Sie nun meine Sperre ab sofort aufheben wollen (in
Anlehnung an diese Einstweilige Verfügung) oder ob auch ich meinen Anwalt zu
dem Prozedere einer Einstweiligen Verfügung beauftragen muß?

Ich erbitte höflich Ihre Antwort bis Freitag, den 13. Mai 2005.

Mit hundesportlichen Grüßen

Margit Jantschgi
2fach geprüfte ÖKV-Trainerin,
Mitglied beim ÖRV in der HundeSportSchule Purkersdorf und beim ÖGV Wiental

 

18.05.2005

Meine Anwort auf Email von GS Tschöp:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2005 07:44
An: Friedrich Tschöp; Michael Kreiner; Robert Markschläger
Cc: office@oekv.at
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Tschöp!

Ich habe kein Problem damit, dass bei der Anzeige angeführt wird, wer die Personen seit November 2004 meldet. Warum wurde bei den ersten Sperren die Person, die die Anzeige gemacht hat, nicht namentlich genannt?

Hochachtungsvoll

Ursula Mayer
Mitglied im Parson Russell Terrier Klub
Mitglied der Hundesportschule Purkersdor

 

19.05.2005

Lesebestätigung von Dr. Kreiner von meinem Email v. 17.5.2005:

Von: Dr. Michael Kreiner [mailto:dr.kreiner@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Mai 2005 06:11
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre +
Sperren § 24a


Ihre Nachricht
An: Friedrich Tschöp; Michael Kreiner; Robert Markschläger
Cc: office@oekv.at
Betreff: 17.05.2005 18:53

wurde am 18.05.2005 06:37 gelesen

 

19.05.2005

Email von GS Tschöp an mich:

Von: FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Mai 2005 23:15
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a


Sehr geehrte Frau Mayer!

Der ÖKV ist der Dachverband der Verbandskörperschaften. Wenn Sie Probleme
haben, bitte wenden Sie sich künftig - so wie es ausschließlich
satzungsmäßig vorgesehen ist an den ÖKV über Ihre Verbandskörperschaft. Es
soll nicht unhöflich sein, aber ich habe absolut kein Verständnis für
private Auseinandersetzungen. Es ist als Generalsekretär meine Aufgabe auf
die Einhaltung der ÖKV Satzung zu sehen und es liegt mir fern, mich dafür
quer durch den Gemüsegarten mich beflegeln zu lassen, für einen Job, den ich
ehrenamtlich mache. Dafür ist mir die Zeit zu schade. Auch ich habe ein
Recht auf mein Hobby, welches ich mir nicht vermiesen lassen will.

Die von Ihnen genannten Personen werden daher um eine Stellungsnahme
gebeten. Es kann auch nicht das Ziel sein, dass wir Denunziationen
nachgehen. Wer soll daran ein Interesse haben. Außerdem steht ja keinesfalls
fest, dass Ihre Angaben stimmen.

Im Sport ist es eigentlich üblich, Regeln anzuerkennen.

Daher ist das in dieser Sache mein letztes Mail. Ich möchte Sie auch darauf
hinweisen, dass Sie zur Veröffentlichung meiner Antwort(en) keine
Genehmigung gehabt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Tschöp

PS: Schade, dass mein Eindruck mich getäuscht hat. Ich habe Sie eigentlich
bei der GV des Russel Klubs anders eingeschätzt.

 

22.05.2005

Lesebestätigung von Herrn Markschläger von meinem Email v. 17.5.2005:

Von: Robert Markschläger [mailto:r.markschlaeger.oekv@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 22. Mai 2005 17:19
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a


Ihre Nachricht
An: Robert Markschläger
Betreff: WG: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a
Gesendet: 18.05.2005 07:45

wurde am 22.05.2005 17:18 gelesen.

 

23.05.2005

Email von Margit Jantschgi an Dr. Kreiner, Herrn Tschöp und Herrn Markschläger:

Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Montag, 23. Mai 2005 20:23
An: ÖKV; Michael Dr. Kreiner; Friedrich Tschöp; Robert Markschläger
Cc: Johann Dr. Gelbmann
Betreff: § 24a


Sehr geehrte Damen und Herren im Vorstand des ÖKV!

Ich beziehe mich auf mein Telefonat mit Herrn Robert Markschläger am
20.5.2005, der mir mittteilte, dass ich auch (auf Starterlaubnis mittels
Einstweiliger Verfügung) klagen soll.

Mein Anwalt ist somit beauftragt.

Mit sportlichen Grüßen

Margit Jantschgi
Mitglied beim ÖGV Wiental
Mitglied beim ÖRV HundeSportSchule Purkersdorf
2fach geprüfte ÖKV-Trainerin (Agility, Gehorsam)

 

24.05.2005

Lesebestätigung von Herrn Dr. Kreiner von M. Jantschgi's Email:

Von: Dr. Michael Kreiner [mailto:dr.kreiner@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 24. Mai 2005 07:00
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: Lesebestätigung: § 24a


Ihre Nachricht
An: ÖKV; Michael Dr. Kreiner; Friedrich Tschöp; Robert Markschläger
Cc: Johann Dr. Gelbmann
Betreff: 23.05.2005 20:22

wurde am 24.05.2005 06:50 gelesen.

 

24.05.2005

Lesebestätigung von Herrn Markschläger von M. Jantschgi's Email:

Von: Robert Markschläger [mailto:r.markschlaeger.oekv@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 24. Mai 2005 07:57
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: Lesebestätigung: § 24a


Ihre Nachricht
An: ÖKV; Michael Dr. Kreiner; Friedrich Tschöp; Robert Markschläger
Cc: Johann Dr. Gelbmann
Betreff: § 24a
Gesendet: 23.05.2005 20:22

wurde am 23.05.2005 21:19 gelesen.

 

27.05.2005

Widerspruch ÖKV durch RA Prokopp gegen Versäumnisurteil:

LINK

 

03.06.2005

Antrag auf einstweilige Verfügung f. Margit Jantschgi:

LINK

 

09.06.2005

Email v. Herby Jantschgi an Karl Janesch und Kurt Schafar:

Von: Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Donnerstag, 09. Juni 2005 20:07
An: k.janesch@oerv-klagenfurt.at
Cc: Kurt Schafar
Betreff: Sperre lt. § 24a


Lieber Karl,
wie Du untenstehendem Mail entnehmen kannst, verweist Herr DIR. Tschöp Fr. Mayer - sie ist Mitglied in meiner Ortsgruppe - an die Verbandskörperschaft. Was sollen wir nun wie, wann und warum tun???

l.G., herby

19.05.2005

Email von GS Tschöp an mich:

Von: FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Mai 2005 23:15
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a


Sehr geehrte Frau Mayer!

Der ÖKV ist der Dachverband der Verbandskörperschaften. Wenn Sie Probleme
haben, bitte wenden Sie sich künftig - so wie es ausschließlich
satzungsmäßig vorgesehen ist an den ÖKV über Ihre Verbandskörperschaft. Es
soll nicht unhöflich sein, aber ich habe absolut kein Verständnis für
private Auseinandersetzungen. Es ist als Generalsekretär meine Aufgabe auf
die Einhaltung der ÖKV Satzung zu sehen und es liegt mir fern, mich dafür
quer durch den Gemüsegarten mich beflegeln zu lassen, für einen Job, den ich
ehrenamtlich mache. Dafür ist mir die Zeit zu schade. Auch ich habe ein
Recht auf mein Hobby, welches ich mir nicht vermiesen lassen will.

Die von Ihnen genannten Personen werden daher um eine Stellungsnahme
gebeten. Es kann auch nicht das Ziel sein, dass wir Denunziationen
nachgehen. Wer soll daran ein Interesse haben. Außerdem steht ja keinesfalls
fest, dass Ihre Angaben stimmen.

Im Sport ist es eigentlich üblich, Regeln anzuerkennen.

Daher ist das in dieser Sache mein letztes Mail. Ich möchte Sie auch darauf
hinweisen, dass Sie zur Veröffentlichung meiner Antwort(en) keine
Genehmigung gehabt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Tschöp

PS: Schade, dass mein Eindruck mich getäuscht hat. Ich habe Sie eigentlich
bei der GV des Russel Klubs anders eingeschätzt.

m.f.G.
Herbert (Herby) Jantschgi
Obmann der HundeSportSchule Purkersdorf
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf

Mobil: 0664/286 31 41
Phone: +43 2231/664 44
Fax: +43 2231/68430

 

14.06.2005

Email von mir an Herby Jantschgi, Karl Janesch und Kurt Schafar:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2005 15:18
An: k.janesch@oerv-klagenfurt.at; Herby Jantschgi; office@hundeschule.co.at
Betreff: Email von Herby Jantschgi v. 9.6.2005


Sehr geehrter Herr Janesch,
sehr geehrter Herr Schafar!

Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass ich Herrn Herby Jantschgi NICHT beauftragt habe, in meinem Namen an Sie Fragen zu Stellen bzw. Emails zu schicken. Wen Herr Jantschgi mit "wir" meint, weiss ich nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Mayer

14.06.2005

Email von Herby Jantschgi an mich:

Von: Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2005 16:49
An: Ursula Mayer
Betreff: AW: Email von Herby Jantschgi v. 9.6.2005


Liebe Uschi,
ich weiß, Du schreibst gerne.
Dieses Mail an Schafar und Janesch war unklug. Ich - in meiner Funktion als Obmann - muß mich vorbereiten, falls dieser "Fall" an den Verein herangetragen wird. Dadurch muß die Verbandskörperschaft aktiv werden. Aus diesem Grund habe ich die beiden maßgeblichen Personen des ÖRV's - und diese meinte ich mit "wir", was auch aus der Satzstellung herauskommt - kontaktiert.
Dir habe ich das Mail als reine Info bcc gesandt.
Aus meinem Text liest man keineswegs heraus, daß Du Mitinitiatorin bist. Weiters habe ich nicht in Deinem Namen geschrieben, sondern ausschließlich den offiziellen Text Deiner Homepage zur Information weitergeleitet.
Der Optik und den Verhandlungen innerhalb des ÖRV's hast Du hiermit leider keinen guten Dienst erwiesen.

m.f.G., herby

 

21.06.2005

Schreiben von RA Prokopp an das BG Mödling wegen § 7 Vereinsgesetz:

LINK

 

04.10.2005

Urteil Bezirksgericht Mödling (13 Seiten):

gesamtes Dokument im PDF-Format

"Die Berufung ist nur zulässig gegen die rechtliche Beurteilung"

 

02.11.2005

Berufung RA Prokopp gegen die rechtliche Beurteilung: LINK

 

17.11.2005

Berufungsbeantwortung RA Gelbmann: LINK

 

29.11.2005

Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung: LINK

 

22.12.2005

Schreiben vom ÖKV an Andreas Mayer, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Nationalmannschaft gibt. Diese Schreiben kam eingeschrieben, noch bevor überhaupt eine Qualifikation stattgefunden hat.
Frei nach dem Motto: Qualifizieren ja, starten nein.
LINK

 

27.02.2006

Urteil vom Landesgericht Wr. Neustadt: LINK

 

10.05.2006

Einstweilige Verfügung für Margit Jantschgi vom Bezirksgericht Mödling: LINK

 

13.07.2006

Email von mir an den ÖKV, über das Kontaktformular auf www.oekv.at, bzgl. Ausstellungen:

Von: heimbautal@chello.at [ mailto:heimbautal@chello.at ]
Gesendet: Donnerstag, 13. Juli 2006 10:22
An: ausstellungen@oekv.at
Betreff: Anfrage wegen VorfXhrung im Ring

Am 13.07.2006 um 10:22:23 hat Frau Ursula Mayer
das E-Mail-Formular auf der ÖKV-Homepage ausgefüllt.

**************************************************************************
Betreff: Anfrage wegen Vorführung im Ring

Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich ja lt. § 24 a gesperrt bin, habe ich folgende Frage:

Mein derzeitiger Hund, Dynamit von der Deutschbauerhube, kann ja mit jedem
Nichtgesperrten bei Agility etc. antreten, obwohl ich der Besitzer bin.

Ich werde mir in der nächsten Zeit einen weiteren Hund nehmen. Wenn ich auch
bei diesem Hund als Besitzer in den Papieren stehe, kann ja dann auch jeder
Nichtgesperrte mit dem Hund antreten.

Also kann dann jemand anderer, der nicht gesperrt ist, diesen Hund auch im
Ring vorführen?

Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer

 

13.07.2006

Anwort von Herrn Tschöp auf meine Anfrage:

Von: Friedrich Tschöp <f.tschoep@chello.at>
Datum: 2006/07/13 Do PM 08:53:26 CEST
An: <heimbautal@chello.at>
Betreff: AW: Anfrage wegen VorfXhrung im Ring

S.g. Fr. Mayer!

Selbst auf die Gefahr hin, dass mein Mail im Internet auftaucht,(was ich
eigentlich nicht will), stelle ich einfach die Frage in den Raum, wär`s
nicht an der Zeit an das Problem zu lösen...  Ist es wirklich so schwer auf
"unerwünschte Antritte" zu verzichten? Ich möchte an Sie um Einsicht
appellieren, damit die Sache positiv für alle erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Tschöp

 

19.07.2006

Meine Zusage:

Von: goanix@chello.at [ mailto:goanix@chello.at ]
Gesendet: Mittwoch, 19. Juli 2006 16:39
An: Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at
Betreff: Re: AW: Anfrage wegen VorfXhrung im Ring


Sehr geehrter Herr Tschöp!

Wie telefonisch besprochen, werde ich in Zukunft an keiner verbandsfremden Veranstaltung teilnehmen.

Ich ersuche Sie daher, meine Sperre, lt. § 24 a, aufzuheben.

Mit der Bitte um Bestätigung verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien

Folgende Emailadressen haben im Kontaktformular nicht funktioniert:
goanix@chello.at
ursula.mayer@wvwien.at

 

21.07.2006

Meine Bitte um schriftliche Bestätigung:

Von: goanix@chello.at [mailto:goanix@chello.at]
Gesendet: Freitag, 21. Juli 2006 09:58
An: f.tschoep@chello.at
Betreff:

Sehr geehrter Herr Tschöp!

Bitte bestätigen Sie mir, dass ich nicht mehr gesperrt bin, damit ich beim Kauf des neuen Hundes (nächste Woche), die Papiere auf meinen Namen austellen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien


24.07.2006

Meine erneute Bitte um schriftliche Bestätigung:

Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 16:14
An: Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at
Betreff: Sperre

Sehr geehrter Herr Tschöp!

Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung - gerne auch per Email - dass ich nicht mehr gesperrt bin.

Möchte am Freitag die Papiere für meinen neuen Hund ausstellen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Mayer

Laurenzg. 12/13

A-1050 Wien

goanix@chello.at

http://www.idefix.headroom.at

 

 

24.07.2006

Antwort von Herrn Tschöp:

Von: Friedrich Tschöp [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 17:50
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: Sperre

Guten Tag

Schreibe es noch heute im Laufe des Abends…

War vergangenes Wochenende nicht zu Hause

LG - FT

 

24.07.2006

Antwort und Bestätigung von Herrn Tschöp:

Von: Friedrich Tschöp [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 18:25
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: Sperre

Sehr geehrte Frau Mayer!

Habe das Schreiben nun doch gleich erledigen können. (Im Anhang) LINK

Sollte es irgendwo ein Problem geben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit lieben Grüßen

Friedrich Tschöp

Biberhaufenweg 100/Haus 5

1220  Wien

 

25.07.2006

Anfrage an Herrn Tschöp, ob Schriftverkehr veröffentlich werden kann:

Von: goanix@chello.at [mailto:goanix@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2006 08:26
An: Friedrich Tschöp
Betreff: Re: AW: Sperre

Sehr geehrter Herr Tschöp!

Vielen Dank, dass Sie es so rasch geschickt haben.

Ist es für Sie ok, wenn ich diesen Schriftverkehr auf meine HP gebe?

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer

25.07.2006

Antwort von Herrn Tschöp:

Von: Friedrich Tschöp [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2006 15:35
An: goanix@chello.at
Betreff: AW: AW: Sperre

Selbstverständlich
Mit freundlichen Grüßen
FT

 

01.09.2006

Veröffentlichung Aufhebung meiner Sperre in der UH 9/06: LINK

 

12.09.2006

URTEIL OGH: LINK

 

05.10.2006

Brief von Dr. Gelbmann an RA Dr. Prokopp : LINK

 

01.11.2006

Veröffentlichung Aufhebung der Sperren Jantschgi (Herbert oder Margit, oder beide?) und Mayer (anzunehmen Andreas Mayer) in der UH 11/06: LINK

Die Sperre von Stefaniu Calin ist demnach noch nicht aufgehoben!

 

05.11.2006

Brief von Margit Jantschgi an ÖKV, wegen Veröffentlichung des Urteils in der UH: LINK





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