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Eintrag.
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05.11.2006 |
Brief von Margit Jantschgi an ÖKV wegen Veröffentlichung des Urteils in der UH. |
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01.11.2006 |
Veröffentlichung der Aufhebung der Sperren Jantschgi + Mayer in der UH 11/06 |
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05.10.2006 |
Brief von Dr. Gelbmann an RA Dr. Prokopp. |
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12.09.2006 |
URTEIL OGH - MARGIT JANTSCHGI HAT GEWONNEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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01.09.2006 |
Veröffentlichung der Aufhebung meiner Sperre in der UH 9/06 |
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25.07.2006 |
Antwort von Herrn Tschöp. |
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25.07.2006 |
Anfrage an Herrn Tschöp, ob ich Schriftverkehr auf meine HP stellen kann. |
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24.07.2006 |
Antwort von Herrn Tschöp und schriftliche Bestätigung, dass ich nicht mehr gesperrt bin. |
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24.07.2006 |
Antwort von Herrn Tschöp. |
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24.07.2006 |
Meine erneute Bitte um schriftliche Bestätigung. |
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21.07.2006 |
Meine Bitte um schriftliche Bestätigung. |
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19.07.2006 |
Meine Zusage, dass ich, an vom ÖKV nicht genehmigten Veranstaltungen, nicht teilnehmen werde. |
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13.07.2006 |
Anwort von Herrn Tschöp, auf meine Anfrage an den ÖKV bzgl. Ausstellungen. |
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13.07.2006 |
Anfrage an den ÖKV bzgl. Ausstellungen. |
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10.05.2006 |
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG FÜR MARGIT JANTSCHGI - STARTERLAUBNIS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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27.02.2006 |
URTEIL LANDESGERICHT WR. NEUSTADT |
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22.12.2005 |
Schreiben
vom ÖKV an Andy Mayer wegen Platz in Nationalmannschaft |
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29.11.2005 |
Antrag
auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung für
Margit Jantschgi |
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17.11.2005 |
Berufungsbeantwortung
RA Gelbmann |
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02.11.2005 |
Berufung
gegen Urteil RA Prokopp |
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04.10.2005 |
URTEIL
BEZIRKSGERICHT MÖDLING |
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21.06.2005 |
Schreiben
von RA Prokopp wegen § 7 Vereinsgesetz an das BG Mödling. |
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14.06.2005 |
Email
von Herby Jantschgi an mich. |
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14.06.2005 |
Email
v. mir an Herby Jantschgi, Karl Janesch + Kurt Schafar. |
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09.06.2005 |
Email
v. Herby Jantschgi an Karl Janesch + Kurt Schafar. |
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03.06.2005 |
Antrag
auf einstweilige Verfügung f. Margit Jantschgi. |
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27.05.2005 |
ÖKV-Widerspruch
gegen Versäumnisurteil. |
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24.05.2005 |
Lesebestätigung
von Herrn Markschläger v. M. Jantschgi's Email. |
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24.05.2005 |
Lesebestätigung
von Dr. Kreiner v. M. Jantschgi's Email. |
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23.05.2005 |
Email
v. Margit Jantschgi an Dr. Kreiner, Hrn. Tschöp und Hrn.
Markschläger wegen Klage. |
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22.05.2005 |
Lesebestätigung
von Herrn Markschläger v. meinem Email v. 17.5.2005. |
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19.05.2005 |
Email
von GS Tschöp an mich. |
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19.05.2005 |
Lesebestätigung
von Dr. Kreiner v. meinem Email v. 17.5.2005. |
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18.05.2005 |
Meine
Antwort an GS Tschöp. |
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18.05.2005 |
Email
von Margit Jantschgi an Dr. Kreiner. |
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17.05.2005 |
Antwort
von GS Tschöp auf mein Email. |
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17.05.2005 |
Email
von mir an GS Tschöp, Dr. Kreiner, Hrn. Markschläger
und Herrn Kepreda. |
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12.05.2005 |
Lesebestätigung
v. Herrn Markschläger bzgl. Email von Margit Jantschgi. |
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11.05.2005 |
Email
von Marigt Jantschgi an den ÖKV + GS Tschöp. |
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04.05.2005 |
Einstweilige
Verfügung - Starterlaubis für Andreas Mayer!!!!!!!!!!!!!! |
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23.04.2005 |
Klage
Andreas Mayer + Gutachten Hr. Fritsch. |
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22.04.2005 |
Äußerung
(Entgegnung) des ÖKV zu Antrag auf einstweilige Verfügung. |
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13.04.2005 |
Ladung
von Bezirksgericht Mödling an Dr. Gelbmann bzgl. Margit
Jantschgi. |
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13.04.2005 |
Brief
an Bezirkshauptmannschaft Mödling von Dr. Gelbmann i.
A. v. Margit Jantschgi. |
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11.04.2005 |
Brief
von Bezirkshauptmannschaft Mödling an Dr. Gelbmann u.
Margit Jantschgi. |
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04.04.2005 |
Bestätigung
meines Eintrags ins Onlineformular auf www.oekv.at. |
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04.04.2005 |
Mein
Eintrag ins Onlineformular und Gästebuch auf www.oekv.at. |
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02.04.2005 |
Eintrag
Nr. 67auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility NEWS. |
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28.03.2005 |
Email
von Herby Jantschgi an Dr. Kreiner, Herrn Markschläger
und Dir. Tschöp bzgl. Antritt zu einer Gehorsamsprüfung. |
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16.03.2005 |
Übernahmeschein
meines Briefes an Herrn Kepreda. |
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14.03.2005 |
Email
von Herby Jantschgi an Dr. Kreiner und Herrn Markschläger. |
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14.03.2005 |
Antwort
von Dir. Tschöp auf Email von Herby Jantschgi. |
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13.03.2005 |
Email
von Herby Jantschgi an den Vorstand des ÖKV. |
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10.03.2005 |
Brief
von mir an Herrn Kepreda. |
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08.03.2005 |
Email
von Herby Jantschgi an Generalsekretär Tschöp. |
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08.03.2005 |
Weiterleitung
meines Emails an Generalsekretär Tschöp v. 7.3.2005
an Dr. Kreiner und Herrn Markschläger. Emailadresse
von Herrn Kepreda funktioniert nicht. |
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08.03.2005 |
Antwort
auf Herby's Email von Generalsekretär Tschöp. |
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08.03.2005 |
Lesebestätigung
meines Emails von Generalsekretär Tschöp. |
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08.03.2005 |
Email
von Herby Jantschgi an Generalsekretär Tschöp. |
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08.03.2005 |
Lesebestätigung
ÖKV . |
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07.03.2005 |
Email
an Dir. Tschöp, Dr. Kreiner, Markschläger + Kepreda
bzgl. Wortwahl "auf eigenen Wunsch" in der UH
3/2005. |
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07.03.2005 |
DANKE
von Margit Jantschgi an alle Spender. |
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01.03.2005 |
"UH
- Unsere Hunde" Ausgabe März 2005. |
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21.02.2005 |
Lesebestätigung
von Generalsekretär Tschöp. |
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21.02.2005 |
Antwort
von mir auf Email von Generalsekretär Tschöp. |
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20.02.2005 |
Anfrage
von Wilhelm Prokop, ob er auch gesperrt wird. |
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19.02.2005 |
Antwort
von Herby Jantschgi auf diese Email. |
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19.02.2005 |
Emailantwort
von Generalsekretär Tschöp auf Email v. Herby
Jantschgi. |
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17.02.2005 |
Email
von Herby Jantschgi - Urgenz Schiedsgericht - an den ÖKV. |
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17.02.2005 |
Antwort
von Generalsekretär Tschöp - ICH BIN AUCH GESPERRT! |
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17.02.2005 |
Lesebestätigung
von Generalsekretär Tschöp. |
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14.02.2005 |
Email
an den ÖKV, was nun mit meiner Sperre ist. |
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27.01.2005 |
Email
von Herby Jantschgi - bzgl. Schiedsgericht - an den ÖKV. |
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16.01.2005 |
Eintrag
von Margit Jantschgi ins Hundesportforum -
!!! KONTONUMMER !!! |
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13.01.2005 |
Antwort
von Friedrich Tschöp auf mein 3. Email! |
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12.01.2005 |
Zusammenfassung
des Gesprächs von Margit Jantschgi. |
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09.01.2005 |
Email
von Margit Jantschgi an den ÖKV, Dr. Gelbmann und Andreas
Mayer bzgl. Gesprächstermin 12. Jänner 2005. |
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05.01.2005 |
Brief
Dr. Gelbmann an Dr. Prokopp. |
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04.01.2005 |
Email
an den ÖKV, warum keine Anwort gegeben wird, und warum
Frau Csermak's Sperre nicht mehr aufrecht ist. |
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30.12.2004 |
Telefonat
Margit Jantschgi mit Frau Johanna Csermak. |
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30.12.2004 |
Erneute
Änderung des Eintrages Nr. 44 auf www.agility.oekv.at
AGILITY-NEWS - Johanna Csermak wurde von der Liste wieder
entfernt! |
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24.12.2004 |
Email
von mir an den ÖKV, bezüglich ausstehender Antwort
auf mein Email vom 9. November 2004. |
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22.12.2004 |
Email
vom ASVÖ an Margit Jantschgi. |
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22.12.2004 |
Email
von Herbert Jantschgi an den Vorstand des ÖKV. |
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21.12.2004 |
Email
von Margit Jantschgi an Herrn Markschläger + ASVÖ. |
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01.12.2004 |
Antwort
vom ÖKV (Dr. Prokopp) an Dr. Gelbmann. |
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01.12.2004 |
Änderung
des Eintrages Nr. 44 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS. |
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19.11.2004 |
Email
von Herbert Jantschgi an den ÖKV. |
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17.11.2004 |
Eintrag
vom Hundesport-Forum. |
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17.11.2004 |
Email
von Erich Hüttner an Margit Jantschgi. |
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11.11.2004 |
Eintrag
Nr. 44 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS. |
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10.11.2004 |
Lesebestätigung
meiner Stellungnahme. |
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09.11.2004 |
Meine
Stellungnahme an den ÖKV, zur "UH - Unsere Hunde"
Ausgabe November 2004. |
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08.11.2004 |
Email
von Dr. Hüppe, wer in Pottendorf nicht antreten darf. |
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01.11.2004 |
"UH
- Unsere Hunde" Ausgabe November 2004. |
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19.10.2004 |
Brief
Dr. Gelbmann an ÖKV. |
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08.10.2004 |
ÖKV-Sperre
Margit Jantschgi. |
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01.06.2004 |
"UH
- Unsere Hunde" Ausgabe Juni 2004. |
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08.05.2004 |
Eintrag
Nr. 23 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS. |
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29.01.2004 |
Eintrag
Nr. 7 auf www.agility.oekv.at AGILITY-NEWS. |
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16.04.2003 |
Eintrag
Nr. 34 auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility NEWS. |
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19.03.2003 |
Eintrag
auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility BESTIMMUNGEN. |
19.03.2003
Eintrag
auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility BESTIMMUNGEN:
RICHTERRUNDSCHREIBEN
19.03.03
IAL,
IMCA:
Agility - Richter dürfen nur Veranstaltungen richten, die eine entsprechende
Veranstaltungsgenehmigung haben. Da diese diesen Veranstaltungen nicht
erteilt wird, ist ein Richten, auch als Privatmensch, nicht möglich.
16.04.2003
Eintrag
auf www.oegv.at/agility ÖGV-Agility NEWS:
Nr.
34; 16.04.2003
IMCA,
IAL ...
Der Vorstand des ÖKV hat folgende Klarstellung vorgenommen:
-------------------------------------------------------
Der ÖKV-Vorstand lehnt grundsätzlich Veranstaltungen aller außerhalb
der FCI und des ÖKV stehenden Gruppierungen ab. Das betrifft im konkreten
Fall auch alle mit IMCA (International Mix & Breed Champion Agility)
zusammenhängenden Aktivitäten.
Die
Verbandkörperschaften des ÖKV werden daher aufgefordert jegliche
Aktivitäten, die mit IMCA in Verbindung stehen bzw. diese fördern,
zu unterlassen. Gegen Mitglieder und Funktionäre von ÖKV-Verbandskörperschaften,
die sich nicht daran halten, sind disziplinäre Maßnahmen wegen
Schädigung des Ansehens und der Interessen des ÖKV und der Weigerung,
Beschlüssen des Vorstandes des ÖKV nachzukommen, zu erwarten,
die bis zu einem Ausschluß aus dem ÖKV führen können.
-------------------------------------------------------
In Umsetzung dieser klaren Stellungnahme des ÖKV-Vorstands werden
hiermit alle Mitglieder von ÖGV-Ortsgruppen aufgefordert,
- sich
an der Planung und Durchführung von hundesportlichen Veranstaltungen,
für die es keine ÖKV-/FCI-Veranstaltungsgenehmigung gibt (wie
IMCA-Läufe im In- und Ausland, IAL-Läufe, Turniere auf privaten
Hundeplätzen...), in keiner Weise zu beteiligen
bei diesen Veranstaltungen keinesfalls an den Start zu gehen
- alles
zu unterlassen, was als Unterstützung von hundesportlichen Organisationen
und Gruppierungen ausgelegt werden könnte, die außerhalb
des ÖKV bzw. der FCI stehen.
Alle
ÖGV-Funktionäre werden ersucht, den Inhalt dieses ÖKV-Vorstandsbeschlusses
in ihrem jeweiligen Umfeld weiterzugeben, damit allfällige Sanktionen
im angeführten Sinn vermieden werden können.
Bei
der Vielzahl an ordnungsgemäß genehmigten Agilityveranstaltungen
im In- und Ausland besteht eine breite Auswahl für die verschiedensten
sportlichen Ansprüche. Sollten im Vorfeld einer angekündigten
Agilityveranstaltung Zweifel darüber bestehen, ob für dieses
Turnier eine Veranstaltungsgenehmigung vorliegt, kann jederzeit bei allen
Mitgliedern der ÖKV-Fachkommission Agility rückgefragt werden.
29.01.2004
Folgender
Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm
- AGILITY NEWS:
Ergänzende
Bestimmungen zum ÖKV-Agilityreglement (Beschlüsse, Rundschreiben,
Bekanntmachungen...) sind nach Überarbeitung HIER wieder online!
Unter
HIER ist folgendes zu lesen:
ÖKV-BESCHLUSS
08.04.03
Der
ÖKV-Vorstand lehnt grundsätzlich Veranstaltungen aller außerhalb
der FCI und des ÖKV stehenden Gruppierungen ab. Das betrifft im konkreten
Fall auch alle mit IMCA (International Mix & Breed Champion Agility)
zusammenhängenden Aktivitäten.
Die
Verbandkörperschaften des ÖKV werden daher aufgefordert jegliche
Aktivitäten, die mit IMCA in Verbindung stehen bzw. diese fördern,
zu unterlassen. Gegen Mitglieder und Funktionäre von ÖKV-Verbandskörperschaften,
die sich nicht daran halten, sind disziplinäre Maßnahmen wegen
Schädigung des Ansehens und der Interessen des ÖKV und der Weigerung,
Beschlüssen des Vorstandes des ÖKV nachzukommen, zu erwarten,
die bis zu einem Ausschluß aus dem ÖKV führen können.
Für
den ÖKV-Vorstand:
Eberhard Strasser, Leistungsreferent
08.05.2004
Folgender
Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm
- AGILITY NEWS:
Nr.
23, 08.05.2004
Die
Auswirkungen der vor kurzem beschlossenen ÖKV-Satzungsänderung
hinsichtlich Teilnahme an nicht genehmigten Veranstaltungen auf den Agilitybereich
sind HIER zusammengefasst.
Unter
HIER ist folgendes zu lesen:
Teilnahme
an nicht genehmigten Veranstaltungen
Die
Generalversammlung des ÖKV hat folgende Satzungsänderung beschlossen:
§
24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren
- Die
Teilnahme an nicht vom ÖKV (FCI) genehmigten dissidenten Veranstaltungen
durch Ausstellen von Hunden, Antritt zu Hundeprüfungen, in einer
Funktion als Leistungs- oder Formwertrichter sowie die Organisation
von derartigen Veranstaltungen ist Funktionären und Richtern sowie
Mitgliedern von ÖKV – Verbandskörperschaften ausdrücklich
nicht gestattet. Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch,
sohin ohne jegliche weitere Maßnahme des ÖKV oder einer Verbandskörperschaft,
zu einer Sperre für jegliche ÖKV – Veranstaltung.
- Inhabern
FCI geschützter Zwingernamen ist es untersagt, Eintragungen in
andere Zuchtbücher (Dissidenz) als dem ÖHZB vornehmen zu lassen.
Eine Verletzung dieser Vorschrift führt automatisch, sohin ohne
jegliche weitere Maßnahme des ÖKV oder einer Verbandskörperschaft
zu einer Sperre für weitere Eintragungen in das ÖHZB.
Diese
Bestimmungen sind damit ab Inkrafttreten auch als gültiger Bestandteil
des ÖKV-Agilityreglements anzusehen.
Welche
Auswirkungen hat diese Satzungsänderung im Agilitybereich?
Das
Angebot an Agilityveranstaltungen außerhalb des ÖKV bzw. der
FCI hat in letzter Zeit zugenommen (siehe IMCA, IFCS, IAL, ÖHU, ...
ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Es besteht für alle Hundeführer
die Möglichkeit, frei auszuwählen und zu entscheiden, auf welcher
Basis sie Agility betreiben wollen. Wenn sie sich für das vom ÖKV
bzw. der FCI angebotene Paket entscheiden, stehen ihnen die Vorteile der
auf ehrenamtlicher Basis erbrachten Leistungen der angeschlossenen Verbandskörperschaften
mit allen Ausbildungs- und Turnierangeboten (inkl. der Teilnahme an Staats-
und Landesmeisterschaften sowie an WM-Qualifikationen) sowie allen Qualitätssicherungsmaßnahmen
(Reglement, Veranstaltungsgenehmigungen, Richter- und Disziplinarwesen)
weiterhin zur Verfügung. Wenn sich Hundeführer aber entscheiden,
das Angebot anderer Organisationen ebenfalls in Anspruch zu nehmen, dann
wird ab diesem Zeitpunkt kein weiterer Antritt bei Veranstaltungen des
ÖKV bzw. seiner angeschlossenen Verbandskörperschaften möglich
sein. Ebenso ist in diesem Fall die Berufung in ein vom ÖKV zu nominierendes
Nationalteam – unabhängig vom Ergebnis einer allfälligen
Qualifikation – ausgeschlossen. Ein „Herauspicken“ lediglich
der jeweiligen Vorteile, die bei den verschiedenen Organisationen erwartet
werden, ist damit definitiv nicht möglich.
Neben
dem Antritt bei nicht von ÖKV/FCI genehmigten Agilityveranstaltungen
als Hundeführer führt auch die Mitwirkung an der Organisation
derartiger Veranstaltungen zu einer Sperre für ÖKV-Turniere,
unabhängig davon, ob sich jemand als Agilityrichter, als Funktionär
oder als einfaches Ortsgruppenmitglied daran beteiligt hat.
Für
alle Agilityturniere und -prüfungen, die von Ortsgruppen einer ÖKV-Verbandskörperschaft
(ÖGV, SVÖ, ÖRV, VHV, WHK, ÖDK, ÖRK ...) veranstaltet
werden, ist ihre Bewilligung aufgrund der vom Veranstalter zu beantragenden
und vom Richter zu überprüfenden Veranstaltungsgenehmigung automatisch
anzunehmen. Sollten Zweifel bestehen, ob Turniere im Ausland von der dortigen
FCI-Landesorganisation genehmigt sind, kann auf Anfrage beim ÖKV
jederzeit eine Klärung über den Veranstaltungsstatus herbeigeführt
werden.
Der
ÖKV möchte mit der beschriebenen Satzungsänderung all seinen
Mitgliedern klarmachen, dass sein vielfältiges Leistungsangebot in
vollem Umfang weiterhin für alle Hundeführer, Richter und Funktionäre
zur Verfügung steht, die sich für dieses „ÖKV-Gesamtpaket“
entscheiden. Für den weitaus überwiegenden Teil der österreichischen
Hundeführer wird die jüngste ÖKV-Satzungsänderung
somit keinerlei praktische Auswirkung haben. Wenn es aber Hundeführer
geben sollte, die mit dem Gedanken spielen, an IMCA-, IFCS-, IAL-, ÖHU-
oder anderen von ÖKV/FCI nicht genehmigten Bewerben teilzunehmen
oder an deren Organisation mitzuwirken, dann wäre das zunächst
durchaus als ihr gutes Recht anzusehen, das auch keine Auswirkung auf
ihren Mitgliederstatus haben wird. Trotzdem sollte dieser Schritt gut
überlegt sein, weil die weitere Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen
ab diesem Zeitpunkt für diese Personen nicht mehr möglich sein
wird.
Da
sich „ParAgility“ im ÖKV noch in einer Testphase befindet
und es noch keine ÖKV-Prüfungsordnung für ParAgility gibt,
sind vorläufig keine Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahme
an diversen ParAgility-Veranstaltungen gegeben. Ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung
und Inkraftsetzung eines ÖKV-Reglements für ParAgility-Bewerbe
werden dann die beschriebenen Regelungen analog zum Einsatz kommen.
Noch
einmal zur Verdeutlichung:
Es
geht ausschließlich um genehmigungspflichtige Veranstaltungsarten,
für die es gültige ÖKV- bzw. FCI-Bestimmungen gibt !!!
Alles, was gar nicht genehmigungspflichtig ist und wofür es keine
Prüfungs-/Turnier-/Ausstellungsordnung gibt, ist selbstverständlich
von dieser Satzungsänderung in keiner Weise betroffen, so z.B....
- die
Teilnahme an Vorführungen diverser Hundesportarten (Agility, Flyball,
Obedience,
Rettungshunde ...) bei verschiedensten
Anlässen (Volksfeste, Ausstellungen, Sportveranstaltungen,
- Messen
...)
die Teilnahme an Mischlingsausstellungen und Mischlingswettläufen
die Teilnahme an allgemeinen Sportveranstaltungen gemeinsam mit seinem
Hund (Sylvesterläufe,
Crossläufe...)
die Teilnahme an Juxveranstaltungen
die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland in Disziplinen, für
die es keine internationalen FCI-Regeln
gibt (Flyball, Breitensport, Frisbee
...)
die Beteiligung an Programmen zum Einsatz von Hunden im Sozialbereich
(Behindertenarbeit,
Therapiehunde ...)
die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen für Behinderte (ParAgility,
Behinderten-Breitensport ...)
Außerdem sind Zucht und Ausstellungswesen auf der einen sowie hundesportliche
Aktivitäten auf der anderen Seite völlig getrennt zu betrachten.
Wenn sich jemand entscheidet, außerhalb von ÖKV/FCI zu züchten
und/oder an Ausstellungen anderer Organisationen teilzunehmen, jedoch
gleichzeitig mit seinem Hund im Rahmen von ÖKV/FCI sportlich aktiv
sein will, dann ist das problemlos möglich. Es ist lediglich eine
Vermischung im selben Bereich - also Hundesport sowohl beim ÖKV als
auch bei anderen Organisationen - nicht gestattet, hier muss sich der
Hundeführer eben entscheiden.
Somit
verbleibt nur ein kleiner Rest von den (auch) im Agilitybereich aktiven
Organisationen, deren Veranstaltungen von der Satzungsänderung betroffen
sind, so z.B. IMCA, IAL, IFCS und ÖHU.
Fazit:
- Für
die überwiegende Mehrheit der Hundeführer ändert sich
überhaupt nichts.
- Befürchtungen,
wegen einer zufälligen und unbeabsichtigten Teilnahme an irgendeiner
nicht genehmigten Veranstaltung gesperrt zu werden, sind völlig
unbegründet.
Betroffen werden - wenn überhaupt - ausschließlich jene Personen
sein, die sich durch ihre Beteiligung an nicht genehmigten Veranstaltungen
(ob als Starter, Richter oder Organisationsbeteiligter) ganz bewusst
gegen das vom ÖKV angebotene Paket entschieden haben.
Stand:
13.06.2004
01.06.2004
Folgender
Eintrag ist in der UH - Unsere Hunde Ausgabe Juni 2004 zu lesen:
Leistungsreferat
Robert
Markschläger
Agility
Bernhard Hüppe
Auswirkungen
der ÖKV-Satzungsänderung
(§ 24a Veranstaltungs- und Zuchtsperren) auf den Agilitybereich
(Der § 24a der ÖKV-Satzung ist als gültiger Bestandteil
des ÖKV-Agilityreglements anzusehen.)
Das
Angebot an Agilityveranstaltungen außerhalb des ÖKV bzw. der
FCI hat in letzter Zeit zugenommen (siehe IMCA, IFCS, IAL, ÖHU, ...
ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Es besteht für alle Hundeführer
die Möglichkeit, frei auszuwählen und zu entscheiden, auf welcher
Basis sie Agility betreiben wollen. Wenn sie sich für das vom ÖKV
bzw. der FCI angebotene Paket entscheiden, stehen ihnen die Vorteile der
auf ehrenamtlicher Basis erbrachten Leistungen der angeschlossenen Verbandskörperschaften
mit allen Ausbildungs- und Turnierangeboten (inkl. der Teilnahme an Staats-
und Landesmeisterschaften sowie an WM-Qualifikationen) sowie allen Qualitätssicherungsmaßnahmen
(Reglement, Veranstaltungsgenehmigungen, Richter- und Disziplinarwesen)
weiterhin zur Verfügung. Wenn sich Hundeführer aber entscheiden,
das Angebot anderer Organisationen ebenfalls in Anspruch zu nehmen, dann
wird ab diesem Zeitpunkt kein weiterer Antritt bei Veranstaltungen des
ÖKV bzw. seiner angeschlossenen Verbandskörperschaften möglich
sein. Ebenso ist in diesem Fall die Berufung in ein vom ÖKV zu nominierendes
Nationalteam - unabhängig vom Ergebnis einer allfälligen Qualifikation
- ausgeschlossen. Ein "Herauspicken" lediglich der jeweiligen
Vorteile, die bei den verschiedenen Organisationen erwartet werden, ist
damit definitiv nicht möglich. Neben dem Antritt bei nicht von ÖKV/FCI
genehmigten Agilityveranstaltungen als Hundeführer führt auch
die Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen zu einer
Sperre für ÖKV-Turniere, unabhängig davon, ob sich jemand
als Agilityrichter, als Funktionär oder als einfaches Ortsgruppenmitglied
daran beteiligt hat. Für alle Agilityturniere und -prüfungen,
die von Ortsgruppen einer ÖKV-Verbandskörperschaft (ÖGV,
SVÖ, ÖRV, VHV, WHK, ÖDK, ÖRK ...) veranstaltet werden,
ist ihre Bewilligung auf Grund der vom Veranstalter zu beantragenden und
vom Richter zu überprüfenden Veranstaltungsgenehmigung automatisch
anzunehmen. Sollten Zweifel bestehen, ob Turniere im Ausland von der dortigen
FCI-Landesorganisation genehmigt sind, kann auf Anfrage beim ÖKV
jederzeit eine Klärung über den Veranstaltungsstatus herbeigeführt
werden.
Der ÖKV möchte mit der beschriebenen Satzungsänderung all
seinen Mitgliedern klarmachen, dass sein vielfältiges Leistungsangebot
in vollem Umfang weiterhin für alle Hundeführer, Richter und
Funktionäre zur Verfügung steht, die sich für dieses "ÖKV-Gesamtpaket"
entscheiden. Für den weitaus überwiegenden Teil der österreichischen
Hundeführer wird die jüngste ÖKV-Satzungsänderung
somit keinerlei praktische Auswirkung haben.
Wenn es aber Hundeführer geben sollte, die mit dem Gedanken spielen,
an IMCA-, IFCS-, IAL-, ÖHU- oder anderen von ÖKV/FCI nicht genehmigten
Bewerben teilzunehmen oder an deren Organisation mitzuwirken, dann wäre
das zunächst durchaus als ihr gutes Recht anzusehen, das auch keine
Auswirkung auf ihren Mitgliederstatus haben wird. Trotzdem sollte dieser
Schritt gut überlegt sein, weil die weitere Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen
ab diesem Zeitpunkt für diese Personen nicht mehr möglich sein
wird. Da sich "ParAgility" im ÖKV noch in einer Testphase
befindet und es noch keine ÖKV-Prüfungsordnung für ParAgility
gibt, sind vorläufig keine Einschränkungen hinsichtlich der
Teilnahme an diversen ParAgility-Veranstaltungen gegeben. Ab dem Zeitpunkt
der Verabschiedung und Inkraftsetzung eines ÖKV-Reglements für
ParAgility-Bewerbe werden dann die beschriebenen Regelungen analog zum
Einsatz kommen.
08.10.2004
Nun
hat sich der ÖKV also doch entschlossen, Margit nicht mehr an den
Start zu lassen. In einem "netten"
Brief
wird ihr mitgeteilt, dass sie mit Erscheinen der
UH-November Ausgabe 2004, bis auf weiteres, nicht mehr bei ÖKV-Veranstaltungen
antreten darf - also gesperrt ist. Was "bis auf weiteres" genau
bedeutet, wird nicht mitgeteilt.
19.10.2004
Brief
von Rechtsanwalt Dr. Johann Gelbmann an den ÖKV.
01.11.2004
Folgende
Einträge sind in der UH - Unsere Hunde Ausgabe November 2004 - zu
lesen:
Seite
23:
Generalsekretariat
Dir. Friedrich Tschöp
Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV:
Folgende Personen dürfen bis auf weiteres an keinen ÖKV-Veranstaltungen
teilnehmen:
Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene
Weidschacher, Calin Stefaniu
Seite
77:
Eine
vermehrte Teilnahme von Mitgliedern von Verbandskörperschaften an
kynologischen Veranstaltungen der Dissidenz wurde festgestellt. Auf ein
derartiges Vorgehen ist gemäß ÖKV-Satzungen mit Sperren
der Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen zu reagieren.
08.11.2004
Am
8. November 2004 hat Herr Dr. Bernd Hüppe an Sabrina Hauser, bezüglich
des Winterhallencups in Pottendorf folgendes Email geschrieben:
Date:
Mon, 8 Nov 2004 10:42:38 +0100
From: Bernd Hüppe <bernd.hueppe@ifam.at>
To: "Sabrina Hauser" <nirvanajb@gmx.at>
Subject: Wintercup Pottendorf
Hallo Sabrina,
ich wurde auf einen Passus in der Ausschreibung zu Eurem Wintercup
aufmerksam gemacht. Es heißt dort bei den Bewerben "Open Jumping
(in
Klassen gewertet)".
Ein derartiger Bewerb ist bekanntlich in unseren Bestimmungen nicht
vorgesehen und wäre damit nicht erlaubt, ich nehme aber an, dass
es
dabei eher um eine missverständliche Formulierung handelt und eigentlich
ein "Jumping in allen Klassen (mit gemeinsamem Parcours)" gemeint
ist.
Meiner Erinnerung nach ist ja das auch immer die Austragungsform Eures
Wintercups gewesen, pro LK wird vom Richter eine getrennte, dieser LK
angepasste Standardzeit vorgegeben. Damit ist dann auch eine LK-weise
Auswertung möglich.
Zu Deiner weiteren aktuellen Information:
Die Sperre folgender Hundeführer für die Teilnahme an
ÖKV-Veranstaltungen ist mit der UH-Verlautbarung jetzt in Kraft
getreten:
Andreas Mayer
Margit Jantschgi
Herbert Jantschgi
Helene Weidschacher
Calin Stefaniu
Falls von den genannten Hundeführern eine Meldung zur Teilnahme an
Euren
Veranstaltungen einlangen sollte, so darf eine derartige Meldung ab
sofort nicht angenommen werden.
mfg Bernd
Interessant
ist, dass Frau Johanna Csermak nicht genannt wird, obwohl sie in der UH
namentlich aufscheint. Vielleicht kann mir ja auch dazu jemand sagen,
wie es kommt, dass die Anzahl der gesperrten Personen variiert.
09.11.2004
Folgendes
Schreiben habe ich per Email am 9.11.2004 verschickt:
Sehr
geehrter Herr Generalsekretär Dir. TSCHÖP,
sehr geehrter Herr MARKSCHLÄGER!
In der Ausgabe 11/04 der Zeitschrift "UH - Unsere Hunde", ist
auf der Seite 77 folgendes zu lesen:
Eine
vermehrte Teilnahme von Mitgliedern von Verbandskörperschaften an
kynologischen Veranstaltungen der Dissidenz wurde festgestellt. Auf ein
derartiges Vorgehen ist gemäß ÖKV-Satzungen mit Sperren
der Teilnahme an ÖKV-Veranstaltungen zu reagieren.
Die
Begrifflichkeit "Dissidenz", bei einer Freitzeitaktivität,
ist ja wirklich ein starkes Stück. Da könnte ja genau so das
Essen von Big Mac's bei McDonald's verboten werden, nur weil man vorher
bei Burger King einen Doppel Wopper gekauft hat. Nur auf so einen Schwachsinn
kommt ja normalerweise niemand.
Auf der Seite 23 der selben Ausgabe steht folgendes:
Generalsekretariat
Dir. Friedrich Tschöp
Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV:
Folgende Personen dürfen bis auf weiteres an keinen ÖKV-Veranstaltungen
teilnehmen:
Johanna Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene
Weidschacher, Calin Stefaniu
Das
ist nun wirklich ein interessanter Personenkreis, da ja in der Ausgabe
6/04 der "UH - Unsere Hunde" der Personenkreis, der gesperrt
wird, klar definiert war: Starter (keine Behinderten) und Mitwirkende
an der Organisation derartiger Veranstaltungen.
Da möchte ich doch schon darauf hinweisen, dass ich
nicht nur mitgeholfen habe, sondern auch im Vorstand des Vereins "Institut
für internationale Hundesportbeziehungen", der die IMCA/PARA
ausgerichtet hat, als Kassier tätig war.
Das
ist auch kein Geheimnis, und kann unter diesem LINK nachgelesen
werden. Auch die Ergebnisse sind im Internet jederzeit unter diesem LINK
abrufbar.
ICH
HABE KEINE SPERRE "BIS AUF WEITERES" ERHALTEN!
W I E S O N I C H T ?
Entweder Alle oder Keiner - oder fehlt den Herren der Mut?
Um
die Startergelder kann es nicht gehen, denn jetzt bekommt der ÖKV
von den gesperrten Mitgliedern, ausser den Beitrag, den die Vereine als
Kopfgeld von ihren Mitgliedern an den ÖKV zahlen, gar nichts mehr.
Worum geht es also? Und vor allem: Was bedeutet "bis auf weiteres"?
Das ist auch jetzt, wo die Sperre in Kraft tritt, nicht definiert.
Einer
vernünftigen, baldigen Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich
hochachtungsvoll
Ursula Mayer
Mitglied beim Parson Russell Terrier Klub und in der ÖRV Hundesportschule
Purkersdorf
10.11.2004
Lesebestätigung
meines Emails an den ÖKV.
Die
Nachricht
An: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre
Gesendet: 09.11.2004 20:43
wurde
am 10.11.2004 08:36 gelesen.
11.11.2004
Folgender
Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm
- AGILITY NEWS:
Nr.
44, 11.11.2004
Der
ÖKV-Vorstand hat gemäß §24a der ÖKV-Satzung
wegen der Teilnahme bzw. Mitwirkung an einer vom ÖKV nicht genehmigten
Veranstaltung folgende Mitglieder von ÖKV-Verbandskörperschaften
bis auf weiteres gesperrt:
Andreas
Mayer
Herbert Jantschgi
Margit Jantschgi
Calin Stefaniu
Helene Weidschacher
Die
Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 11/2004 in Kraft getreten.
Allfällige Meldungen der genannten Personen zur Teilnahme an Veranstaltungen
des ÖKV bzw. seiner Verbandskörperschaften dürfen vom Veranstalter
nicht angenommen werden.
Hier
bezieht man sich sogar auf die Veröffentlichung in der UH 11/2004
- und hat trotzdem Frau Johanna Csermak vergessen?!
17.11.2004
Am
13. November 2004 hat Herr Erich Hüttner, bei der OG Vet.med., Margit
Jantschgi nicht starten lassen, weil er - wie auch die Pottendorfer -
ein Email von Herrn Dr. Bernd Hüppe erhalten hat. Margit hat ihn
gebeten, dieses Email an sie weiterzuleiten, was er auch bejahte. Am 16.11.2004
hat sie, wie man unten lesen kann, nochmals um das Email gebeten. Heute
bekam sie eine Antwort, die für sich selbst spricht:
Von:
gerli & erich [mailto:gerlind.neumayer@chello.at]
Gesendet: Mittwoch, 17. November 2004 12:25
An: Margit Jantschgi
Betreff: Re: Antrittssperre
Hallo Margit!
Leider
kann ich dir die e-mail nicht übersenden,da es sich hier um ein
interne Richterinformation handelt.
Grüsse Erich
----- Original Message -----
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 16. November 2004 20:00
An: Gerlinde Neumayer
Cc: Ursula Mayer; Idefix
Betreff: Antrittssperre
Liebe Gerlind,
wollte höflich erinnern, mir das Mail meiner Sperre weiterzuleiten.
Danke.
Margit
17.11.2004
Ein
Eintrag aus dem unabhängigen, österreichischen Hundesport-Forum:
Wieso
findet der §24a nur für den Agilitysport Anwendung?
Bei Mondioringbewerben (dort gibt es echte Hundeprüfungen) starten
namhafte Schutzhundesportler, die sich schon mehrfach für die FCI
und die WUSV WM qalifiziert haben und da wird nicht einmal über eine
Sperre nachgedacht.
Mondioring wurde vom ÖKV schon vor Jahren verboten. Gehalten hat
sich daran niemand und passiert ist auch nichts. Also warum gerade bei
Agility?
Was soll das Ganze?
19.11.2004
Folgendes
Email wurde von Herbert Jantschgi an den ÖKV geschickt:
-----
Original Message -----
From: Herby Jantschgi
To: office@oekv.at
Sent: Friday, November 19, 2004 6:40 PM
Subject: Anfechtung der Sperre nach § 24a
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Sperre nach § 24a der ÖKV-Statuten rufe ich
hiemit das Schiedsgericht an.
Meines Erachtens ist meine Sperre widerrechtlich, da ich am 5.1.2003 einen
Vertrag einging diese Veranstaltung zu organisieren und zu diesem Zeitpunkt
diese Bestimmung noch nicht bestand. Zu dem Zeitpunkt, wo der § 24a
in Kraft trat war es organisatorisch, öffentlichkeitspolitisch und
finanziell nicht mehr möglich diese offene Agilityweltmeisterschaft
zu stoppen.
Detaillierte Informationen und Sachverhaltsdarstellungen gebe ich gerne
dem Personenkreis des Schiedsgerichts.
m.f.G.
Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
0664/286 31 41
herby.jantschgi@aon.at
01.12.2004
Folgender
Eintrag wurde geändert, und findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm
- AGILITY NEWS:
Nr.
44, 11.11.2004
Der
ÖKV-Vorstand hat gemäß §24a der ÖKV-Satzung
wegen der Teilnahme bzw. Mitwirkung an einer vom ÖKV nicht genehmigten
Veranstaltung folgende Mitglieder von ÖKV-Verbandskörperschaften
bis auf weiteres gesperrt:
Andreas
Mayer
Herbert Jantschgi
Margit Jantschgi
Calin Stefaniu
Helene Weidschacher
Johanna Csermak
- wurde erst jetzt dazugeschrieben!!!!!!
Die
Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 11/2004 in Kraft getreten.
Allfällige Meldungen der genannten Personen zur Teilnahme an Veranstaltungen
des ÖKV bzw. seiner Verbandskörperschaften dürfen vom Veranstalter
nicht angenommen werden.
01.12.2004
ANTWORT von
Rechtsanwalt Dr. Martin Prokopp an Dr. Gelbmann
21.12.2004
Folgendes
Email hat Margit Jantschgi an Herrn Markschläger und den ASVÖ
geschickt:
Von:
Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 21. Dezember 2004 22:07
An: office@oekv.at
Cc: office@asvoe.at
Betreff: Die Römertherme – Series - ASVÖ-Veranstaltung
Sehr geehrter Herr Markschläger!
Ich sende Ihnen die Ausschreibung des Turniers am 8. Jänner 2005
in Baden. Hier wird dieses Turnier als Veranstaltung des ASVÖ ausgeschrieben.
Beide Ortsgruppen, bei denen ich Mitglied bin (ÖGV Wiental und ÖRV
Purkersdorf) sind Mitglieder beim ASVÖ.
Es ist sicher nicht im Sinne des ASVÖ, daß seine Mitglieder
bei ASVÖ-Veranstaltungen nicht starten dürfen (Kopie dieses
Schreibens geht an den ASVÖ).
Ungeachtet meiner Sperre bei ÖKV-Veranstaltungen und dem Gesprächstermin
am 12. Jänner 2005 bei Ihnen, möchte ich dieses Turnier nicht
versäumen und die Strecke nicht umsonst fahren.
Ich ersuche daher um baldige Stellungnahme Ihrerseits, Meldeschluß
ist der 31. Dezember 2004 und bei diesem Turnier gibt es immer ein Starterlimit.
Ich ersuche auch den ASVÖ sich mit dieser Regelung des ÖKV auseinanderzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Margit Jantschgi
geprüfte ÖKV Trainerin in Agility und Unterordnung
22.12.2004
Folgendes
Email hat Margit Jantschgi vom ASVÖ Bundessekretariat erhalten:
Von:
office [mailto:office@asvoe.at]
Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember 2004 07:55
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: AW: Die Römertherme - Series - ASVÖ-Veranstaltung
Sehr geehrte Frau Jantschgi,
da
für Vereinsangelegenheiten der jeweilige Landesverband zuständig
ist, haben wir Ihr Mail an den ASVÖ Niederösterreich weitergeleitet.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A.:
Monika
Andrecs
ASVÖ-Bundessekretariat
22.12.2004
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi an den Vorstand des ÖKV geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember 2004 09:39
An: office@oekv.at
Cc: Johann Gelbmann; Kurt Schafar
Betreff: ÖKV-Statuten §24a versus Vereinsgesetz 2002
Wichtigkeit: Hoch
An den Vorstand des Österreichischen Kynologenverbandes.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
durch die Exekution des § 24a sehe ich eine Diskrepanz zum §
7 des Österreichischen Vereinsgesetzes 2002.
Um
nur einige Beispiele zu nennen:
Ich sehe mich in meiner freien Freizeitgestaltung eingeengt - dies widerspricht
der Österreichischen Verfassung.
Weiteres widerspricht das Verbot der Teilnahme an - von Ihnen so definierten
- "dissidenten Veranstaltungen" der kynologischen Weiterentwicklung
(durch einen Vergleich mit anderen Verbänden), welche aber zu den
Verbandszielen des ÖKV gehört.
Außerdem werden auch Veranstaltungen über den ASVÖ von
der ÖHU angeboten. Als Mitglied beim ASVÖ stehen mir aber alle
Veranstaltungen offen.
Ich
ersuche Sie daher dringend, bis zu den ersten Turnieren 2005, den §
24a auszusetzen und bei der nächsten Generalversammlung diesen Punkt
- was Hundesport betrifft - ersatzlos zu streichen.
Ich
erwarte Ihre Antwort aus gegebenem Anlaß bis 30.12.2004.
m.f.G.
Herbert
Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
Anlage:
Das
österreichische Vereinsgesetz 2002
24.12.2004
Folgendes
Email habe ich an Herrn Dir. Tschöp und Herrn Markschläger geschickt:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Freitag, 24. Dezember 2004 00:13
An: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. TSCHÖP,
sehr geehrter Herr MARKSCHLÄGER!
Am
9. November 2004 habe ich Ihnen ein Email geschickt, mit der Bitte um
vernünftige, baldige Stellungnahme, warum ich, obwohl ich bei der
IMCA 2004 in Purkersdorf mitgearbeitet habe, und im Vorstand als Kassier
tätig war, nicht gesperrt bin, wie Johanna Csermak, Herbert Jantschgi,
Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene Weidschacher und Calin Stefaniu.
Ich
glaube, ich habe Ihnen genug Zeit gelassen, um eine Antwort zu erwarten,
oder gibt es keine Vernünftige?
Auch
alle anderen Mitarbeiter (hier wieder der LINK)
und Starter (hier der LINK)
sind nicht "bis auf weiteres gesperrt".
In
Erwartung einer Antwort im Jahr 2004 - fast 2 Monate zum Überlegen
einer vernünftigen Antwort müssten eigentlich reichen - warum
manche Personen gesperrt sind, und andere nicht, verbleibe ich
hochachtungsvoll
Ursula
Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied
beim Parson Russell Terrier Klub und in der ÖRV Hundesportschule
Purkersdorf
30.12.2004
Folgender
Eintrag wurde erneut geändert, und findet sich
unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm - AGILITY NEWS:
Nr.
44, 11.11.2004
Der
ÖKV-Vorstand hat gemäß §24a der ÖKV-Satzung
wegen der Teilnahme bzw. Mitwirkung an einer vom ÖKV nicht genehmigten
Veranstaltung folgende Mitglieder von ÖKV-Verbandskörperschaften
bis auf weiteres gesperrt:
Andreas
Mayer
Herbert Jantschgi
Margit Jantschgi
Calin Stefaniu
Helene Weidschacher
Johanna Csermak - wurde wieder gelöscht!!!!!!
Die
Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 11/2004 in Kraft getreten.
Allfällige Meldungen der genannten Personen zur Teilnahme an Veranstaltungen
des ÖKV bzw. seiner Verbandskörperschaften dürfen vom Veranstalter
nicht angenommen werden.
30.12.2004
Am
30.12.2004 hat Margit Jantschgi Frau Johanna Csermak angerufen um zu erfahren,
warum sie nicht mehr im Internet unter den gesperrten Personen aufscheint.
Frau Csermak wusste von den Einträgen auf der Agility/ÖKV-Seite
gar nichts, war aber darüber sehr erbost. Ihr Anwalt war, laut ihrer
Aussage, sehr lästig, woraufhin sie von Herrn Mag. Weiss (Ausstellungsrefernt)
den Meldeschein für die IHA Graz im März erhalten hat. Den kann
sie aber nur bekommen, wenn sie nicht mehr gesperrt ist.
Das ist also der Grund, warum der Eintrag wieder entfernt wurde.
SIE IST NICHT MEHR GESPERRT!
Warum
die anderen fünf Personen weiterhin gesperrt sind, ist mir nicht
erklärlich.
Gleiches Recht für Alle? Gab es ja schon bei den Sperren nicht!
04.01.2005
Folgendes
Email habe ich an Herrn Dir. Tschöp und Herrn Markschläger geschickt:
Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 04. Jänner 2005 13:04
An: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. TSCHÖP,
sehr geehrter Herr MARKSCHLÄGER!
Am 24. Dezember habe ich Sie zum zweiten Mal gebeten, mir noch bis Ende
des Jahres 2004, eine vernünftige, baldige Stellungnahme darüber
zu geben, warum ich nicht gesperrt bin, aber Johanna Csermak, Herbert
Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, Helene Weidschacher und Calin
Stefaniu schon.
Wieder
habe ich keine Antwort erhalten. Liegt es daran, dass Frau Csermak nicht
mehr gesperrt ist, und daher eine vernünftige Anwort noch schwieriger
zu geben ist? Was unterscheidet mich von den gesperrten Personen, und
welche Änderung hat Frau Csermak an ihrer Person vorgenommen, dass
sie jetzt nicht mehr zum Personenkreis der Gesperrten zählt?
In
Erwartung einer baldigen, vernünftigen Anwort verbleibe ich
hochachtungsvoll
Ursula
Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied
im Parson Russell Terrier Klub
Mitglied in der Hundesportschule Purkersdorf
05.01.2005
ANTWORT von
Dr. Gelbmann an Rechtsanwalt Dr. Martin Prokopp
09.01.2005
Folgendes
Email hat Margit Jantschgi an den ÖKV, Dr. Gelbmann und Andreas Mayer
geschickt:
Von:
Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Sonntag, 09. Jänner 2005 20:17
An: office@oekv.at
Cc: Johann Gelbmann; Andreas Mayer
Betreff: Gespräch am 12. Jänner 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich
informiere Sie hiermit, daß zu o.a. Gespräch betreffend die
Sperre nach
§ 24a der ÖKV-Satzung Rechtsanwalt Dr. Johann Gelbmann als
rechtsfreundlicher Beistand von Frau Margit Jantschgi und Herrn Andreas
Mayer zugegen sein wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Margit
Jantschgi
12.01.2005
Anwesende
beim Gespräch am 12. Jänner 2005 im ÖKV:
Präsident
Dr. Michael Kreiner, Dir. Friedrich Tschöp (Generalsekretär),
Robert Markschläger (Leistungsreferat)
und Frau Margit Brenner (Zuchtreferat).
Johanna
Csermak, Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer, DI
Calin Stefaniu und Dr. Johann Gelbmann als rechtsfreundlicher Beistand
für
Margit Jantschgi und Andreas Mayer.
Der
Präsident des ÖKV eröffnet das Gespräch und bietet
sofort eine Lösung
des Konflikts und die Aufhebung der Sperren nach § 24a an, indem
er den
Dissidenten entgegenkommenderweise vorschlägt, einen Schriftsatz
zu unterschreiben, wo sie
erklären, nie wieder bei solchen dissidenten Veranstaltungen (in
Österreich)zu starten.
Dr.
Gelbmann wird noch vor der nächsten Vorstandssitzung des ÖKV
im Jänner
2005 dem ÖKV die Entscheidung seiner Mandanten zukommen lassen.
Margit
Jantschgi
13.01.2005
Folgendes
Email habe ich von Friedrich Tschöp erhalten:
Von: Friedrich Tschöp [mailto:friedrich.tschoep@oekv.at]
Gesendet: Donnerstag, 13. Jänner 2005 20:11
An: ursula-mayer@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: AW: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Sehr geehrte Frau Mayer!
Es
ist nett, dass Sie um eine vernünftige baldige Stellungnahme ersucht
haben. Aber über Weihnachten ist der ÖKV geschlossen - auch
die Angestellten und Funktionäre haben ein Recht auf Feiertage. Des
weiteren schlage ich Ihnen vor, sich mit den Satzung des ÖKV und
Ihrer Verbandskörperschaft vertraut zu machen. Der Kontakt hat immer
über Ihren Verein/Verbandskörperschaft zu gehen. Darüber
haben Sie die Möglichkeit an die Agilitykommission heranzutreten.
Bei 50.000 Mitgliedern wohl einsichtig.
Darüber
hinaus leite ich Ihre Selbstanzeige selbstverständlich weiter. Der
Vorstand entscheidet in der Regel auf Anträge von Verbandskörperschaften
oder Kommissionen. Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass es
bei allen Vereinen, Verbänden usw. Ordnungen gibt. Ich lade Sie ein,
darüber nachzudenken, ob Sie Regeln einer Gemeinschaft akzeptieren
wollen oder nicht. Wenn nicht, haben Sie die Möglichkeit außerhalb
des ÖKV Ihren Sport zu betreiben.Wir sind derzeit bemüht, den
Gesperrten einen Weg aufzuzeigen, wie die Sperre aufgehobern werden kann.
Gerne werden Sie dann ebenfalls eingeladen eine Verpflichtungserklärung
zu unterzeichnen, künftig nur bei Veranstaltungen anzutreten, für
die eine Veranstaltungsgenehmigung der FCI/des ÖKV vorliegt.
Auch
trete ich höflichst mit der Bitte an Sie heran, keine unrichtigen
Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten. Obwohl es Sie überhaupt
nichts angeht, teile ich Ihnen trotzdem mit, dass Fr. Csermak eben jene
Verpflichtungserklärung unterfertigt hat. Zusätzlich besteht
auch ein gravierender Unterschied, ob jemand vorsätzlich oder unwissend
eine Fehlhandlung setzt. Die Sperre von Frau Csermak wird voraussichtlich
daher mit der nächsten Vorstandssitzung am 26. Jänner aufgehoben,
demselben Zeitpunkt, bei dem dann Ihren Sperre beschlossen werden könnte.
Ein
positives Einlenken Ihrerseits wäre sicherlich von Vorteil.
Mit sportlichen Grüßen
Friedrich
Tschöp
PS.:
Nachsatz- Glauben Sie wirklich, dass es uns ein Anliegen ist, sich mit
solchen Sachen auseinanderzusetzen?
Für uns steht immer noch der Hund im Vordergrund.
_________________________________
Nachrichtlich an: Office, Dr. Kreiner; R:Markschläger
16.01.2005
Folgenden
Eintrag hat Margit Jantschgi auf http://members.chello.at/hundesportforum
unter Agility/IMCA - SPERREN - Teil 2 gemacht:
Ich
bedanke mich für Eure Solidarität und freue mich über jeden
Beitrag auf das Konto von Rechtsanwalt Dr. Gelbmann, der diese Angelegenheit
weiter bearbeiten wird. Die nächsten Neuigkeiten werden ein wenig
auf sich warten lassen, da wir einem etwaigen, laufenden Verfahren nicht
vorgreifen möchten.
Als
Verwendungszweck bitte „IMCA“ anführen, damit Dr. Gelbmann
weiß, wofür das Geld vorgesehen ist.
PSK
Kontonummer: 92099.627
BLZ: 60000
Österreich
hat wohl mehr Dissidenten, als der ÖKV ahnen konnte.
Mit
sportlichen Grüßen
Margit
27.01.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi an den ÖKV und an den ÖRV Ebreichsdorf
geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 27. Jänner 2005 18:47
An: office@oekv.at
Cc: ÖRV EBREICHSDORF
Betreff: Sperre nach §24a
Sehr
geehrte Damen und Herren, geschätzter Vorstand,
nach
langer reiflicher Überlegung bin ich zum Schluß gekommen auf
die
Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahren zu bestehen.
Ich ersuche höflich um Einleitung Dieses und erwarte Ihre geschätzte
Antwort.
m.f.G.
Herbert
Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
02231/66444
0664/286 31 41
14.02.2005
Folgendes
Email habe ich an Herrn Dr. Kreiner, Dir. Tschöp und Herrn Markschläger
geschickt:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 14. Februar 2005 20:47
An: friedrich.tschoep@oekv.at; office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. Tschöp,
sehr geehrter Herr Markschläger!
In
Ihrem Email vom 13. Jänner 2005 teilten Sie mir mit, dass meine Selbstanzeige
selbstverständlich weitergeleitet wird.
Der
Einladung, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, bin ich
nicht nachgekommen, und werde ich auch nicht nachkommen.
Auch
habe ich nie behauptet, unwissend der Tätigkeit bei der IMCA nachgekommen
zu sein, allerdings sehe ich sie nicht als Fehlhandlung.
Da
ja nun einige Zeit seit der Vorstandssitzung vom 26. Jänner 2005
vergangen ist, möchte ich nun wissen, warum ich noch immer keine
Sperre erhalten habe, da ich ja alle Voraussetzungen erfülle!
Noch
immer auf eine vernünftige Stellungnahme wartend
verbleibe
ich
hochachtungsvoll
Ursula
Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied
in der Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied im Parson Russell Terrier Club
17.02.2005
Lesebestätigung
meines Emails an Dir. Tschöp.
Von:
f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 18:26
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der
Satzung des ÖKV
Ihre Nachricht
An: friedrich.tschoep@oekv.at; office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Gesendet: 14.02.2005 20:46
wurde
am 17.02.2005 18:25 gelesen.
17.02.2005
Antwort
von Dir. Tschöp auf mein Email v. 14.2.2005:
Von:
f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 18:47
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
Sehr geehrte Frau Mayer!
Ihrer
Selbstanzeige entsprechend wurden Sie in der Vorstandssitzung Jänner
2005 auf eigenen Wunsch nach § 24a gesperrt.
Die Veröffentlichung erfolgt im Vereinsorgan „Unsere Hunde“
März 2005. Es ist bedauerlich, dass Sie nicht bereit sind, die Bestimmungen
des ÖKV zu beachten, sondern wie auch aus Ihrem Mail hervorgeht,
vorsätzlich die Satzung missachten.
Mit
sportlichen Grüßen
Friedrich Tschöp
Generalsekretär
des ÖKV
…………………………………………….…..
Kopie
an Dr. Kreiner u. Dir. Markschläger
17.02.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi an den ÖKV und an den ÖRV Ebreichsdorf
geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 20:32
An: f.tschoep@chello.at; office@oekv.at
Cc: DOG TRAINING CENTER
Betreff: Schiedsgericht bzgl. §24a
Sehr
geehrte Damen und Herren,
nachdem ich noch immer keine Rückmeldung bzgl. des Erhalts meines
Schreibens
und schon gar nicht die Mitteilung eines Termins für das Schiedsgericht
erhalten habe urgiere ich hiermit nochmals, sonst sehe ich mich gezwungen
nach §7 und §8 des Österreichischen Vereinsgesetzes den
ordentlichen
Gerichtsweg zu beschreiten.
Herbert
Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
Mobil:
0664/286 31 41
19.02.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi von Herrn Dir. Tschöp erhalten:
Von:
f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Samstag, 19. Februar 2005 17:50
An: 'Herby Jantschgi'
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Sehr geehrter Herr Jantschgi!
Selbstverständlich
wurde geantwortet, und zwar per Email. Inhalt des
Schreibens:
§
18 Schiedsgericht
(1) In allen Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zwischen VK
entscheidet ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Schiedsgericht......
Einzelpersonen
haben keinen Anspruch das Schiedsgericht anzurufen, sondern
nur Verbandskörperschaften. Siehe § 18 Abs.1
Es
entzieht sich daher meiner Kenntnis, wie man auf die Idee kommen kann,
das Schiedsgericht anzurufen.
Mit sportlichen Grüßen
Friedrich Tschöp
Generalsekretär des ÖKV
19.02.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi an Herrn Dir. Tschöp, den ÖKV-Vorstand
und an den
ÖRV Ebreichsdorf geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Samstag, 19. Februar 2005 20:38
An: f.tschoep@chello.at; office@oekv.at
Cc: DOG TRAINING CENTER
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Herr
Tschöp und Damen und Herren des ÖKV-Vorstandes
können Sie mir bitte mitteilen, wie sich ein "indirektes"
Mitglied des ÖKV's
gegen (Fehl)Entscheidungen der Obersten zur Wehr setzen kann? Ich war
bestrebt diese missliche Angelegenheit möglichst intern zu regeln,
was durch
Ihr Mail ausgeschlossen wurde. Um eine vereinsinterne Möglichkeit
eines
Einspruches zu haben, haben Sie (ÖKV) es lässlicher Weise unterlassen
mich
über die Verbandskörperschaft zu sperren. Dann wäre mir
ein verbandsinternes
Rechtmittel möglich gewesen. Da Sie dies aber nicht für notwendig
empfanden
rege ich nun an, meine Sperre ohne jedem Entgegenkommen meinerseits
zurückzunehmen und mich zu rehabilitieren.
Offen stünde mir noch eine Klage beim Verfassungsgerichtshof. Ich
habe viel
Zeit das Verfahren durchzustehen.
PS.:
Das von Ihnen angesprochene Mail wurde von mir nicht empfangen.
Zu Ihrem Statement "wie man auf die Idee kommen kann" möchte
ich schon
festhalten, daß Sie mir erst nach der 2. Urgenz die Ehre gaben zu
reagieren.
Weiters möchte ich anmerken, daß Sie als gebildeter Mensch
- Herr Direktor -
wissen müssten, daß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
des § 24a bei solchen
Weltmeisterschaftsveranstaltungen bereits Verträge geschlossen waren,
deren
Auflösung mit erheblichen Finanz- und Imageverlusten verbunden gewesen
wären
und dadurch ein Zurück nicht mehr möglich war.
Herbert
Jantschgi
20.02.2005
Folgendes
Email hat Wilhelm Prokop an Herrn Dir. Tschöp
geschickt:
Von:
Wilhelm Prokop [mailto:w.prokop@gmx.net]
Gesendet: Sonntag, 20. Februar 2005 15:57
An: f.tschoep@chello.at
Betreff: Sperre von Frau Mayer
Sehr geehrter Herr Tschöp,
mit
Erstaunen hab ich von der Sperre gemäss § 24a betreffend Frau
Ursula
Mayer erfahren.
Für mich stellt sich nun die Frage, inwieweit ich von dieser
Entscheidung betroffen bin oder sein werde. Ich war, wie Frau Mayer, im
Vorstand des Vereines tätig, der für die Vorbereitung und Durchführung
der IMCA verantwortlich war.
Rückblickend weiß ich, dass es sich bei der IMCA um eine
Spitzen-Hundesportveranstaltung gehandelt hat, die in Österreich
ihresgleich suchen muss.Aus diesem Grund wäre ich jederzeit wieder
bereit und sei es unter Missachtung des § 24a an einer solchen
Veranstaltung teilzunehmen.
Meine Frage ist nun, werde ich ebenso gesperrt wie Frau Mayer, bzw.
muss ich in den nächsten Monaten damit rechnen.
Ihrer Antwort entgegesehend
mit
freundlichen Grüssen
Wilhelm Prokop
21.02.2005
Folgendes
Email habe ich an Herrn Dr. Kreiner, Dir. Tschöp und Herrn Markschläger
geschickt:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 21. Februar 2005 10:35
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV -
GÜLTIG FÜR ALLE?
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. Tschöp,
sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Markschläger!
Dass
Sie nun, nach über 3-monatigem Emailverkehr, meine Sperre zur Kenntnis
genommen wurde, freut mich, ist aber noch immer keine Antwort auf meine
ursprüngliche Frage:
WARUM
SIND DIE PERSONEN Herbert Jantschgi, Margit Jantschgi, Andreas Mayer,
Helende Weidschacher und Calin Stefaniu GESPERRT, UND ALLE ANDEREN STARTER
UND MITARBEITER NICHT?
Keiner
der oben genannten Personen hat sich selbst angezeigt!
Also
bleibt ja nur die Möglichkeit, dass jemand die o.a. Personen dem
ÖKV gemeldet - also angezeigt - hat.
Wie
Sie ja sicherlich aus meinen Emails entnehmen können, habe auch ich
Ihnen jenen Personenkreis zugänglich gemacht, der bei der IMCA gestartet
bzw. mitgearbeitet hat.
Hier
nochmals der Vorstand:
LINK
Hier nochmals die Starter: LINK
Wodurch
unterscheidet sich meine Meldung an den ÖKV, dass sie nicht zur Kenntnis
genommen wird, und ALLE Mitarbeiter und Starter gesperrt werden?
Noch
immer einer vernünftigen Antwort entgegensehend
verbleibe
ich
hochachtungsvoll
Ursula
Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied
der ÖRV Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied des Parson Russell Terrier Clubs
21.02.2005
Lesebestätigung
meines Emails an Dir. Tschöp.
Von:
FTS [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 21. Februar 2005 20:56
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der
Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE?
Ihre Nachricht
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV -
GÜLTIG FÜR ALLE?
Gesendet: 21.02.2005 10:34
wurde
am 21.02.2005 20:55 gelesen.
01.03.2005
Folgender
Eintrag ist in der UH - Unsere Hunde Ausgabe März 2005 - zu lesen:
Seite
18:
Generalsekretariat
Dir.
Friedrich Tschöp
In
der Vorstandssitzung vom 26. Jänner 2005 wurde Fr. Ursula Mayer nach
§ 24a der Satzung des ÖKV aufgrund ihrer Selbstanzeige und eigenem
Wunsch gesperrt.
07.03.2005
Danke
von Margit Jantschgi - auch im Hundesportforum nachzulesen.
Liebe
Hundefreunde und HundeSportfreunde!
Ein
recht herzliches Dankeschön allen Spendern auf das Konto von Dr.
Gelbmann! Erst vor kurzer Zeit habe ich von den Unterstützungen erfahren.
Leider kann ich nicht allen persönlich danken, weil ich nicht alle
E-Mail-Adressen habe - aber jeden einzelnen sei hier gedankt.
Ich
hätte mit nicht einem einzigen Eingang gerechnet, umso mehr freut
es
mich, dass meine Erwartungen um 700%übertroffen worden sind!
Es
ist immer leicht, gegen etwas zu sein - oft ist es viel beschwerlicher
für etwas zu sein. In diesem Sinne noch einmal ein von Herzen
kommendes
Dankeschön an den "Hintergrund", den ich hier nicht auflisten
möchte, um
keine Unannehmlichkeiten zu nähren.
"Visionen
ohne Taten sind nur Träume. Taten ohne Visionen sind lediglich
Zeitvertreib. Visionen mit Taten können die Welt verändern."
(Joel Barker)
Margit
Jantschgi
07.03.2005
Folgendes
Email habe ich an Herrn Dr. Kreiner, Dir. Tschöp, Herrn Markschläger
und Herrn Kepreda geschickt:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 07. März 2005 22:28
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV -
GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Dir. Tschöp,
sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Markschläger,
sehr geehrter Herr Franz Kepreda!
Wie
ich der UH 3/2005 entnehmen konnte, hat der ÖKV - wer sich nun auch
immer dafür verantwortlich zeichnet - doch tatsächlich bei meiner
Sperre "auf eigenen Wunsch" geschrieben.
Wenn,
dann ist es Ihr Wunsch, dass ALLE, ich wiederhole, alle Mitarbeiter und
Starter an "dissidenten Veranstaltungen", die Sie definieren,
und nicht ich, vom ÖKV bis auf weiteres gesperrt werden.
Seit
9. November 2004, seitdem ein Bruchteil der Starter und Mitarbeiter gesperrt
ist, versuche ich von Ihnen eine vernünftige Antwort darauf zu erhalten,
warum nur dieser Personenkreis gesperrt ist, und nicht ALLE.
Diese
Antwort sind Sie mir noch immer, ich wiederhole, noch immer schuldig!
Mehrmals,
ich wiederhole, mehrmals habe ich Ihnen den Personenkreis der Mitarbeiter
und Starter der IMCA 2004 mitgeteilt. Es handelt sich daher nicht um einen
Personenkreis, der Ihnen seit November 2004 nicht bekannt ist.
Es
ist schlichtweg eine Frechheit, diese Sperre mit dem Zusatz "auf
eigenen Wunsch" zu versehen.
In
keinem Email, ich wiederhole, in keinem Email habe ich es mir gewünscht!
Daher
verlange ich in der nächsten UH-Ausgabe eine Entgegnung, die in der
selben Größe (lt. Mediengesetz) zu erfolgen hat.
Ich
lasse es sicher nicht zu, dass Lügen über meine Person veröffentlicht,
und in Folge nicht richtig gestellt werden!
Mit sportlichen Grüßen
Ursula
Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied der Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied im Parson Russell Terrier
Club
08.03.2005
Lesebestätigung
meines Emails an den ÖKV.
Von:
office@oekv.at [mailto:office@oekv.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 08:36
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der
Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Ihre Nachricht
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV -
GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Gesendet: 07.03.2005 22:28
wurde
am 08.03.2005 08:34 gelesen.
08.03.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi an Herrn Dir. Tschöp, den ÖKV-Vorstand
und an den ÖRV Ebreichsdorf geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 11:40
An: Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at; DOG TRAINING CENTER
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Sehr
geehrter Herr Tschöp, lieber Fritz!
Du
hast mir recht nett geantwortet, was ich schätze. Leider hast Du
aber die
Kernfrage nicht beantwortet, wie ein einfaches Mitglied lt. Statuten eine
Einspruchsmöglichkeit hat. Wenn es keine Möglichkeit gibt, sind
die Statuten
leider nicht ganz rechtskonform.
PS.:
Von welchem Datum stammt der Nichtuntersagungsbescheid der Statuten?
Herbert
Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
Mobil:
0664/286 31 41
08.03.2005
Lesebestätigung
meines Emails an Dir. Tschöp.
Von:
f.tschoep@chello.at [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 16:12
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: Veranstaltungssperre lt. § 24 der
Satzung des ÖKV - GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Ihre Nachricht
An: f.tschoep@chello.at
Cc: office@oekv.at
Betreff: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV -
GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Gesendet: 07.03.2005 22:28
wurde
am 08.03.2005 16:12 gelesen
08.03.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi von Herrn Dir. Tschöp erhalten:
Von:
Friedrich Tschöp [mailto:friedrich.tschoep@oekv.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 16:12
An: 'Herby Jantschgi'
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Hallo
Herby!
Die
Mitglieder des ÖKV sind die Vereine -
Der ÖKV hat keine Einzelmitglieder.
Einspruchsmöglichkeiten (Berufung) gibt es nur gegen Urteile des
Disziplinarsenates - (2. Instanz)
Die Statuten stammen vom April 2004
-----------------------------------------------
SATZUNG
Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Beschlossen in der Generalversammlung des ÖKV vom 17. April 2004
mit Bescheid MD53 - V- 1578 vom 4. Juni 2004 nicht untersagt.
------------------------------------------------
Sorry
Mit
freundlichen Grüßen - FT
08.03.2005
Weiterleitung
meines Emails an Dir. Tschöp vom 7.3.2005, an Herrn Dr. Kreiner,
Herrn Markschläger und Herrn Kepreda. (Emailadresse von Herrn Kepreda
funktionierte nicht):
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 18:21
An: Michael Kreiner; Robert Markschläger; Franz Kepreda
Betreff: WG: Veranstaltungssperre lt. § 24 der Satzung des ÖKV
- GÜLTIG FÜR ALLE - UH Ausgabe 3/2005
Sehr geehrte Herren!
Zur
gefälligen Kenntnis- und Stellungnahme!
Mit
sportlichen Grüßen
Ursula
Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Mitglied der Hundesportschule Purkersdorf
Mitglied im Parson Russell Terrier Club
08.03.2005
Folgendes
Email hat Herbert Jantschgi an Herrn Dir. Tschöp geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 23:51
An: Friedrich Tschöp
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Lieber
Fritz,
danke für die prompte Antwort.
Ich glaube ich drücke mich mißverständlich aus. Mir ist
bekannt, wie die
Statuten des ÖKV's, ÖRV's etc lauten.
Meine Frage ist, welche vereinsinternen Mitteln stehen mir bei solch
einer - mich persönlich betreffenden - ÖKV-Entscheidung
zur Verfügung?
m.f.G.,
herby
10.03.2005
Folgenden
Brief habe ich eingeschrieben an Herrn Kepreda geschickt:
LINK
13.03.2005
Folgendes
Email hat Herby Jantschgi an den Vorstand des ÖKV geschickt:
Von:
Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Sonntag, 13. März 2005 20:44
An: office@oekv.at
Cc: DOG TRAINING CENTER
Betreff: WG: Schiedsgericht bzgl. §24a
Sehr
geehrter Vorstand des ÖKV's,
ich ersuche um Beantwortung meiner untenstehenden Frage.
m.f.G.
Herbert Jantschgi
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
0664/286 31 41
(Obmann
der HundeSportSchule Purkersdorf, 20 jähriges Mitglied beim ÖGV
Wiental, Mitbegründer der neuen Trainerausbildungsmethodik im ÖGV,
Agilitytrainerausbilder im ÖRV, Trainer bzw. Trainingsbegleiter von
insgesamt 16 Agility-WM-Teilnehmer, erfolgreicher Hundesportler im
Gebrauchshunde- und Agilitysport.)
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 08. März 2005 23:51
An: Friedrich Tschöp
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Lieber
Fritz,
danke für die prompte Antwort.
Ich glaube ich drücke mich mißverständlich aus. Mir ist
bekannt, wie die
Statuten des ÖKV's, ÖRV's etc lauten.
Meine Frage ist, welche vereinsinternen Mitteln stehen mir bei solch
einer - mich persönlich betreffenden - ÖKV-Entscheidung
zur Verfügung?
m.f.G.,
herby
14.03.2005
Folgendes
Email hat Dir. Tschöp an Herby Jantschgi geschickt:
Von:
FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 14. März 2005 20:58
An: herby@hssp.at
Betreff: AW: Schiedsgericht bzgl. §24a
Hallo Herby!
Ich
möchte deine Intelligenz nicht beleidigen.
Ich glaube schon, dass die Frage beantwortet ist.
Es gibt nur Einsprüche gegen Disziplinarverfahren.
Mit
freundlichen Grüßen
Fritz
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: office@oekv.at [mailto:office@oekv.at]
Gesendet: Montag, 14. März 2005 09:12
An: TSCHÖP Friedrich
Betreff: WG: Schiedsgericht bzgl. §24a
14.03.2005
Folgendes
Email hat Herby Jantschgi an Dr. Kreiner und Herrn Markschläger geschickt:
Von:
Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Dienstag, 15. März 2005 09:30
An: m.kreiner@oekv.at; r.markschlaeger@oekv.at
Betreff: WG: Schiedsgericht bzgl. §24a
Sehr geehrter Herr Kreiner, sehr geehrter Herr Markschläger,
Vielleicht
erhalte ich von Ihnen eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage:
Meine Frage ist, welche vereinsinternen Mitteln stehen mir bei solch einer
- mich persönlich betreffenden - ÖKV-Entscheidung zur Verfügung?
s.u.:
16.03.2005
Übernahmeschein
des Briefes, den ich eingeschrieben an Herrn Kepreda geschickt habe:
LINK
28.03.2005
Folgendes
Email hat Herby Jantschgi an Dr. Kreiner, Herrn Markschläger und
Dir. Tschöp geschickt:
Von:
Herby Jantschgi [mailto:herby.jantschgi@aon.at]
Gesendet: Montag, 28. März 2005 19:54
An: r.markschlaeger@oekv.at; michael.kreiner@oekv.at; Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at
Betreff: Sperre?
Sehr
geehrter Vorstand des ÖKV's
ich möchte hiermit mitteilen, daß ich am Sonntag mit meinem
Hund zu einer
Gehorsamsprüfung antreten werde.
Ich sehe eine Nichtbeantwortung dieses Mails als offizielle Zustimmung.
m.f.G.
Herbert (Herby) Jantschgi
Obmann der HundeSportSchule Purkersdorf
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
Mobil:
0664/286 31 41
Phone: +43 2231/664 44
Fax: +43 2231/68430
02.04.2005
Folgender
Eintrag findet sich unter http://www.agility.oekv.at/homepage/startseite.htm
- AGILITY NEWS:
Nr.
67, 02.04.2005
Die Sperre von Helene Weidschacher gem. § 24a der ÖKV-Satzung
wurde vom ÖKV-Vorstand mit Wirkung vom 27. März 2005 aufgehoben.
Damit ist Helene Weidschacher wieder berechtigt, an allen ÖKV-Veranstaltungen
teilzunehmen.
Vom ÖKV-Vorstand wurde Ursula Mayer gem. § 24a der ÖKV-Satzung
aufgrund ihrer Selbstanzeige und ihres eigenen Wunsches gesperrt. Diese
Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 3/2005 in Kraft getreten.
04.04.2005
Folgender
Eintrag wurde von mir ins Online-Kontaktformular und in das Gästebuch
auf www.oekv.at gemacht:
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Unter
o.a. Link/Agility-News, haben Sie mit Nr. 67 v. 2.4.2005 folgendes geschrieben:
Vom
ÖKV-Vorstand wurde Ursula Mayer gem. § 24a der ÖKV-Satzung
aufgrund ihrer Selbstanzeige und ihres eigenen Wunsches gesperrt. Diese
Sperre ist mit Veröffentlichung in der UH 3/2005 in Kraft getreten.
Dieser
Eintrag ist nicht korrekt!!!!!!!!!!!
Die
Wörter "und ihres eigenen Wunsches" sind zu entfernen,
sie entsprechen in keiner Weise den Tatsachen!
Dies
habe ich bereits per Email am 7.3.2005 Herrn Dir. Tschöp, Herrn Dr.
Kreiner und Herrn Markschläger, sowie am 10.3.2005 per eingeschriebenen
Brief Herrn Kepreda mitgeteilt.
Ein
falscher Eintrag wird nicht richtiger, wenn man ihn stehen lässt!
Mit
noch freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
04.04.2005
Bestätigung
meines Eintrags ins Online-Kontaktformular des ÖKV:
Herzlichen
Dank
Frau Ursula Mayer ,
Ihr
E-Mail wurde am 04.04.2005 um 14:52:48 an office@oekv.at gesendet
11.04.2005
Brief
von Bezirkshauptmannschaft Mödling an Dr. Gelbmann u. Margit Jantschgi:
LINK
13.04.2005
Brief
an Bezirkshauptmannschaft Mödling von Dr. Gelbmann i. A. v. Margit
Jantschgi: LINK
13.04.2005
Ladung
vom Bezirksgericht Mödling an Dr. Gelbmann bzgl. Margit Jantschgi:
LINK
22.04.2005
Äußerung
(Entgegnung) des ÖKV zu Antrag auf EV : LINK
23.04.2005
Klage
Andreas Mayer gegen ÖKV: LINK
Gutachten
Hr. Fritsch: LINK
04.05.2005
Einstweilige
Verfügung BG Mödling - Starterlaubnis Andreas Mayer:
LINK
11.05.2005
Email
von Margit Jantschgi an den ÖKV und GS Tschöp:
Von:
Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2005 21:25
An: office@oekv.at; f.tschoep@chello.at
Cc: Johann Gelbmann
Betreff: § 24a
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren des ÖKV- Vorstands!
Wie
mir heute von Herrn Andreas Mayer mitgeteilt wurde, kann er aufgrund
einer Einstweiligen Verfügung vom BG Mödling bei ÖKV-Veranstaltungen
ab
sofort wieder an den Start gehen.
Nun
möchte ich wissen, ob Sie nun meine Sperre ab sofort aufheben wollen
(in
Anlehnung an diese Einstweilige Verfügung) oder ob auch ich meinen
Anwalt zu
dem Prozedere einer Einstweiligen Verfügung beauftragen muß?
Ich
erbitte höflich Ihre Antwort bis Freitag, den 13. Mai 2005.
Mit
hundesportlichen Grüßen
Margit
Jantschgi
2fach geprüfte ÖKV-Trainerin,
Mitglied beim ÖRV in der HundeSportSchule Purkersdorf und beim ÖGV
Wiental
12.05.2005
Lesebestätigung
v. Herrn. Markschläger bzgl. Email von Margit Jantschgi an den ÖKV:
Von:
Robert Markschläger [mailto:r.markschlaeger.oekv@gmx.at]
Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2005 19:57
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: Lesebestätigung: § 24a
Wichtigkeit: Hoch
Ihre Nachricht
An: r.markschlaeger.oekv@gmx.at
Betreff: WG: § 24a
Gesendet: 12.05.2005 15:41
wurde
am 12.05.2005 17:58 gelesen.
17.05.2005
Email
an GS Tschöp, Dr. Kreiner, Herrn Markschläger und Herrn Kepreda:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2005 18:53
An: Friedrich Tschöp; Michael Kreiner; Robert Markschläger
Cc: office@oekv.at
Betreff: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Tschöp,
sehr geehrter Herr Dr. Kreiner,
sehr geehrter Herr Markschläger,
sehr geehrter Herr Kepreda!
Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass Sie die Lüge, die Sie
in der UH 3/05 gedruckt haben, nicht widerrufen. Die Feststellung von
Herrn GS Tschöp, am 2.4.2005, bei der Generalversammlung des Parson
Russell Terrier Klubs, dass er es so geschrieben haben wollte, und eine
Entgegnung zum Verlust seines Gesichtes führen würde, interessiert
mich nicht!
Ich
verlange eine Entgegnung, da ich niemals eine Sperre meinerseits „auf
eigenen Wunsch“ verlangt habe.
Weiters
hat mir Herr GS Tschöp auf meine Frage, warum nicht alle Beteiligten
der IMCA 2004 gesperrt sind, obwohl ich alle Unterlagen mehrmals zugänglich
gemacht habe, geantwortet, dass man nicht verlangen könnte, die Unterlagen
nach diesen bestimmten Personen zu durchsuchen.
Nun,
ich nehme an, dass auch die bisher gesperrten, namentlich dem ÖKV
gemeldet wurden, und nicht aus einer Liste herausgesucht werden mussten.
Das
können Sie gerne von mir haben.
Hier
nun die Namensliste all jener Starter und Mitarbeiter, die bisher nicht
gesperrt wurden:
Elisabeth
Kerzendorfer - Mitarbeiter
Wilhelm Prokop - hat
am 20.2.2005 an Herrn Tschöp per Email die Frage gestellt, ob auch
er gesperrt
wird, da
er bei der IMCA – genauso wie ich auch - mitgearbeitet hat!
Maket Mate
- Mitarbeiter
Silvia Thoma-Schwarz - Starter
Christine Zehetner - Starter
Einer
Sperre der o.a. Personen dürfte nach Ihren Aussagen nun nichts mehr
im Wege stehen!
Hochachtungsvoll
Ursula
Mayer
Mitglied im Parson Russell Terrier Klub
Mitglied in der Hundesportschule Purkersdorf
17.05.2005
Anwort
auf mein Email von GS Tschöp:
Von:
FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2005 22:49
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a
Sehr geehrte Frau Mayer!
In
diesem Stil können Sie mit Ihren "Sportsfreunden" bei IMCA
-
Veranstaltungen schriftlich oder mündlich verkehren. Ich habe nie
gesagt,
dass ich mein Gesicht verlieren würde, sie scheinen Ihr Gedächtnis
zu
verlieren. Ich habe Ihnen angeboten die Verzichtserklärung zu unterschreiben
mehr nicht.
..
und wenn man sich selbst anzeigt - dann eben wird man auf eigenen Wunsch
gesperrt. Richtig ist nämlich, dass wir keine Listen durchforschen.
Dafür
brauchen wir Sportsfreunde wie Sie. Die von Ihnen genannten Personen werden
selbstverständlich in der Vorstandssitzung vom 18.5. voraussichtlich
gesperrt werden - mit dem Hinweis: Nach Anzeige der Sportsfreundin Mayer.
Ich denke das ist in Ihrem Sinn!
Bedauerlich, SIE haben es immer noch nicht kapiert, worum es geht.
FT
18.05.2005
Email
von Margit Jantschgi an Dr. Kreiner:
Von:
Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2005 04:28
An: dr.kreiner@aon.at
Betreff: WG: § 24a
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Dr. Kreiner!
Zu
Ihrer Information!
Mit
hundesportlichen Grüßen
Margit
Jantschgi
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2005 21:25
An: office@oekv.at; f.tschoep@chello.at
Cc: Johann Gelbmann
Betreff: § 24a
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren des ÖKV- Vorstands!
Wie
mir heute von Herrn Andreas Mayer mitgeteilt wurde, kann er aufgrund
einer Einstweiligen Verfügung vom BG Mödling bei ÖKV-Veranstaltungen
ab
sofort wieder an den Start gehen.
Nun
möchte ich wissen, ob Sie nun meine Sperre ab sofort aufheben wollen
(in
Anlehnung an diese Einstweilige Verfügung) oder ob auch ich meinen
Anwalt zu
dem Prozedere einer Einstweiligen Verfügung beauftragen muß?
Ich
erbitte höflich Ihre Antwort bis Freitag, den 13. Mai 2005.
Mit
hundesportlichen Grüßen
Margit
Jantschgi
2fach geprüfte ÖKV-Trainerin,
Mitglied beim ÖRV in der HundeSportSchule Purkersdorf und beim ÖGV
Wiental
18.05.2005
Meine
Anwort auf Email von GS Tschöp:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2005 07:44
An: Friedrich Tschöp; Michael Kreiner; Robert Markschläger
Cc: office@oekv.at
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Tschöp!
Ich
habe kein Problem damit, dass bei der Anzeige angeführt wird, wer
die Personen seit November 2004 meldet. Warum wurde bei den ersten Sperren
die Person, die die Anzeige gemacht hat, nicht namentlich genannt?
Hochachtungsvoll
Ursula
Mayer
Mitglied im Parson Russell Terrier Klub
Mitglied der Hundesportschule Purkersdor
19.05.2005
Lesebestätigung
von Dr. Kreiner von meinem Email v. 17.5.2005:
Von:
Dr. Michael Kreiner [mailto:dr.kreiner@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Mai 2005 06:11
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre
+
Sperren § 24a
Ihre Nachricht
An: Friedrich Tschöp; Michael Kreiner; Robert Markschläger
Cc: office@oekv.at
Betreff: 17.05.2005 18:53
wurde
am 18.05.2005 06:37 gelesen
19.05.2005
Email
von GS Tschöp an mich:
Von:
FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Mai 2005 23:15
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren § 24a
Sehr geehrte Frau Mayer!
Der
ÖKV ist der Dachverband der Verbandskörperschaften. Wenn Sie
Probleme
haben, bitte wenden Sie sich künftig - so wie es ausschließlich
satzungsmäßig vorgesehen ist an den ÖKV über Ihre
Verbandskörperschaft. Es
soll nicht unhöflich sein, aber ich habe absolut kein Verständnis
für
private Auseinandersetzungen. Es ist als Generalsekretär meine Aufgabe
auf
die Einhaltung der ÖKV Satzung zu sehen und es liegt mir fern, mich
dafür
quer durch den Gemüsegarten mich beflegeln zu lassen, für einen
Job, den ich
ehrenamtlich mache. Dafür ist mir die Zeit zu schade. Auch ich habe
ein
Recht auf mein Hobby, welches ich mir nicht vermiesen lassen will.
Die
von Ihnen genannten Personen werden daher um eine Stellungsnahme
gebeten. Es kann auch nicht das Ziel sein, dass wir Denunziationen
nachgehen. Wer soll daran ein Interesse haben. Außerdem steht ja
keinesfalls
fest, dass Ihre Angaben stimmen.
Im
Sport ist es eigentlich üblich, Regeln anzuerkennen.
Daher
ist das in dieser Sache mein letztes Mail. Ich möchte Sie auch darauf
hinweisen, dass Sie zur Veröffentlichung meiner Antwort(en) keine
Genehmigung gehabt haben.
Mit
freundlichen Grüßen
Friedrich
Tschöp
PS:
Schade, dass mein Eindruck mich getäuscht hat. Ich habe Sie eigentlich
bei der GV des Russel Klubs anders eingeschätzt.
22.05.2005
Lesebestätigung
von Herrn Markschläger von meinem Email v. 17.5.2005:
Von:
Robert Markschläger [mailto:r.markschlaeger.oekv@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 22. Mai 2005 17:19
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: Lesebestätigung: unwahre Behauptung bzgl. meiner
Sperre + Sperren § 24a
Ihre Nachricht
An: Robert Markschläger
Betreff: WG: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren
§ 24a
Gesendet: 18.05.2005 07:45
wurde
am 22.05.2005 17:18 gelesen.
23.05.2005
Email
von Margit Jantschgi an Dr. Kreiner, Herrn Tschöp und Herrn
Markschläger:
Von:
Margit Jantschgi [mailto:margit_jantschgi@aon.at]
Gesendet: Montag, 23. Mai 2005 20:23
An: ÖKV; Michael Dr. Kreiner; Friedrich Tschöp; Robert
Markschläger
Cc: Johann Dr. Gelbmann
Betreff: § 24a
Sehr geehrte Damen und Herren im Vorstand des ÖKV!
Ich beziehe
mich auf mein Telefonat mit Herrn Robert Markschläger am
20.5.2005, der mir mittteilte, dass ich auch (auf Starterlaubnis
mittels
Einstweiliger Verfügung) klagen soll.
Mein Anwalt
ist somit beauftragt.
Mit sportlichen
Grüßen
Margit Jantschgi
Mitglied beim ÖGV Wiental
Mitglied beim ÖRV HundeSportSchule Purkersdorf
2fach geprüfte ÖKV-Trainerin (Agility, Gehorsam)
24.05.2005
Lesebestätigung
von Herrn Dr. Kreiner von M. Jantschgi's Email:
Von:
Dr. Michael Kreiner [mailto:dr.kreiner@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 24. Mai 2005 07:00
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: Lesebestätigung: § 24a
Ihre Nachricht
An: ÖKV; Michael Dr. Kreiner; Friedrich Tschöp; Robert
Markschläger
Cc: Johann Dr. Gelbmann
Betreff: 23.05.2005 20:22
wurde am 24.05.2005
06:50 gelesen.
24.05.2005
Lesebestätigung
von Herrn Markschläger von M. Jantschgi's Email:
Von:
Robert Markschläger [mailto:r.markschlaeger.oekv@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 24. Mai 2005 07:57
An: 'Margit Jantschgi'
Betreff: Lesebestätigung: § 24a
Ihre Nachricht
An: ÖKV; Michael Dr. Kreiner; Friedrich Tschöp; Robert
Markschläger
Cc: Johann Dr. Gelbmann
Betreff: § 24a
Gesendet: 23.05.2005 20:22
wurde
am 23.05.2005 21:19 gelesen.
27.05.2005
Widerspruch
ÖKV durch RA Prokopp gegen Versäumnisurteil:
LINK
03.06.2005
Antrag
auf einstweilige Verfügung f. Margit Jantschgi:
LINK
09.06.2005
Email
v. Herby Jantschgi an Karl Janesch und Kurt Schafar:
Von:
Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Donnerstag, 09. Juni 2005 20:07
An: k.janesch@oerv-klagenfurt.at
Cc: Kurt Schafar
Betreff: Sperre lt. § 24a
Lieber Karl,
wie Du untenstehendem Mail entnehmen kannst, verweist Herr DIR.
Tschöp Fr. Mayer - sie ist Mitglied in meiner Ortsgruppe
- an die Verbandskörperschaft. Was sollen wir nun wie, wann
und warum tun???
l.G.,
herby
19.05.2005
Email
von GS Tschöp an mich:
Von:
FT [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Mai 2005 23:15
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: unwahre Behauptung bzgl. meiner Sperre + Sperren
§ 24a
Sehr geehrte Frau Mayer!
Der
ÖKV ist der Dachverband der Verbandskörperschaften.
Wenn Sie Probleme
haben, bitte wenden Sie sich künftig - so wie es ausschließlich
satzungsmäßig vorgesehen ist an den ÖKV über
Ihre Verbandskörperschaft. Es
soll nicht unhöflich sein, aber ich habe absolut kein Verständnis
für
private Auseinandersetzungen. Es ist als Generalsekretär
meine Aufgabe auf
die Einhaltung der ÖKV Satzung zu sehen und es liegt mir
fern, mich dafür
quer durch den Gemüsegarten mich beflegeln zu lassen, für
einen Job, den ich
ehrenamtlich mache. Dafür ist mir die Zeit zu schade. Auch
ich habe ein
Recht auf mein Hobby, welches ich mir nicht vermiesen lassen will.
Die
von Ihnen genannten Personen werden daher um eine Stellungsnahme
gebeten. Es kann auch nicht das Ziel sein, dass wir Denunziationen
nachgehen. Wer soll daran ein Interesse haben. Außerdem
steht ja keinesfalls
fest, dass Ihre Angaben stimmen.
Im
Sport ist es eigentlich üblich, Regeln anzuerkennen.
Daher
ist das in dieser Sache mein letztes Mail. Ich möchte Sie
auch darauf
hinweisen, dass Sie zur Veröffentlichung meiner Antwort(en)
keine
Genehmigung gehabt haben.
Mit
freundlichen Grüßen
Friedrich
Tschöp
PS:
Schade, dass mein Eindruck mich getäuscht hat. Ich habe Sie
eigentlich
bei der GV des Russel Klubs anders eingeschätzt.
m.f.G.
Herbert (Herby) Jantschgi
Obmann der HundeSportSchule Purkersdorf
Tullnerbachstraße 106
3011 Neu-Purkersdorf
Mobil:
0664/286 31 41
Phone: +43 2231/664 44
Fax: +43 2231/68430
14.06.2005
Email
von mir an Herby Jantschgi, Karl Janesch und Kurt Schafar:
Von:
Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2005 15:18
An: k.janesch@oerv-klagenfurt.at; Herby Jantschgi; office@hundeschule.co.at
Betreff: Email von Herby Jantschgi v. 9.6.2005
Sehr geehrter Herr Janesch,
sehr geehrter Herr Schafar!
Ich
möchte ausdrücklich festhalten, dass ich Herrn Herby
Jantschgi NICHT beauftragt habe, in meinem Namen an Sie Fragen
zu Stellen bzw. Emails zu schicken. Wen Herr Jantschgi mit "wir"
meint, weiss ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula
Mayer
14.06.2005
Email
von Herby Jantschgi an mich:
Von:
Herby Jantschgi (Obmann) [mailto:herby@hssp.at]
Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2005 16:49
An: Ursula Mayer
Betreff: AW: Email von Herby Jantschgi v. 9.6.2005
Liebe Uschi,
ich weiß, Du schreibst gerne.
Dieses Mail an Schafar und Janesch war unklug. Ich - in meiner
Funktion als Obmann - muß mich vorbereiten, falls dieser
"Fall" an den Verein herangetragen wird. Dadurch muß
die Verbandskörperschaft aktiv werden. Aus diesem Grund habe
ich die beiden maßgeblichen Personen des ÖRV's - und
diese meinte ich mit "wir", was auch aus der Satzstellung
herauskommt - kontaktiert.
Dir habe ich das Mail als reine Info bcc gesandt.
Aus meinem Text liest man keineswegs heraus, daß Du Mitinitiatorin
bist. Weiters habe ich nicht in Deinem Namen geschrieben, sondern
ausschließlich den offiziellen Text Deiner Homepage zur
Information weitergeleitet.
Der Optik und den Verhandlungen innerhalb des ÖRV's hast
Du hiermit leider keinen guten Dienst erwiesen.
m.f.G.,
herby
21.06.2005
Schreiben
von RA Prokopp an das BG Mödling wegen § 7 Vereinsgesetz:
LINK
04.10.2005
Urteil
Bezirksgericht Mödling (13 Seiten):
gesamtes Dokument im PDF-Format
"Die
Berufung ist nur zulässig gegen die rechtliche Beurteilung"
02.11.2005
Berufung
RA Prokopp gegen die rechtliche Beurteilung: LINK
17.11.2005
Berufungsbeantwortung
RA Gelbmann: LINK
29.11.2005
Antrag
auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung: LINK
22.12.2005
Schreiben
vom ÖKV an Andreas Mayer, dass es keinen Rechtsanspruch auf
einen Platz in der Nationalmannschaft gibt. Diese Schreiben kam
eingeschrieben, noch bevor überhaupt eine Qualifikation stattgefunden
hat.
Frei nach dem Motto: Qualifizieren ja, starten nein. LINK
27.02.2006
Urteil vom Landesgericht Wr. Neustadt: LINK
10.05.2006
Einstweilige Verfügung für Margit Jantschgi vom Bezirksgericht Mödling: LINK
13.07.2006
Email von mir an den ÖKV, über das Kontaktformular auf www.oekv.at, bzgl. Ausstellungen:
Von: heimbautal@chello.at [ mailto:heimbautal@chello.at ]
Gesendet: Donnerstag, 13. Juli 2006 10:22
An: ausstellungen@oekv.at
Betreff: Anfrage wegen VorfXhrung im Ring
Am 13.07.2006 um 10:22:23 hat Frau Ursula Mayer
das E-Mail-Formular auf der ÖKV-Homepage ausgefüllt.
**************************************************************************
Betreff: Anfrage wegen Vorführung im Ring
Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren!
Da ich ja lt. § 24 a gesperrt bin, habe ich folgende Frage:
Mein derzeitiger Hund, Dynamit von der Deutschbauerhube, kann ja mit jedem
Nichtgesperrten bei Agility etc. antreten, obwohl ich der Besitzer bin.
Ich werde mir in der nächsten Zeit einen weiteren Hund nehmen. Wenn ich auch
bei diesem Hund als Besitzer in den Papieren stehe, kann ja dann auch jeder
Nichtgesperrte mit dem Hund antreten.
Also kann dann jemand anderer, der nicht gesperrt ist, diesen Hund auch im
Ring vorführen?
Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
13.07.2006
Anwort von Herrn Tschöp auf meine Anfrage:
Von: Friedrich Tschöp <f.tschoep@chello.at>
Datum: 2006/07/13 Do PM 08:53:26 CEST
An: <heimbautal@chello.at>
Betreff: AW: Anfrage wegen VorfXhrung im Ring
S.g. Fr. Mayer!
Selbst auf die Gefahr hin, dass mein Mail im Internet auftaucht,(was ich
eigentlich nicht will), stelle ich einfach die Frage in den Raum, wär`s
nicht an der Zeit an das Problem zu lösen... Ist es wirklich so schwer auf
"unerwünschte Antritte" zu verzichten? Ich möchte an Sie um Einsicht
appellieren, damit die Sache positiv für alle erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Tschöp
19.07.2006
Meine Zusage: Von: goanix@chello.at [ mailto:goanix@chello.at ]
Gesendet: Mittwoch, 19. Juli 2006 16:39
An: Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at
Betreff: Re: AW: Anfrage wegen VorfXhrung im Ring
Sehr geehrter Herr Tschöp!
Wie telefonisch besprochen, werde ich in Zukunft an keiner verbandsfremden Veranstaltung teilnehmen.
Ich ersuche Sie daher, meine Sperre, lt. § 24 a, aufzuheben.
Mit der Bitte um Bestätigung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
Folgende Emailadressen haben im Kontaktformular nicht funktioniert:
goanix@chello.at
ursula.mayer@wvwien.at
21.07.2006
Meine Bitte um schriftliche Bestätigung: Von: goanix@chello.at [mailto:goanix@chello.at]
Gesendet: Freitag, 21. Juli 2006 09:58
An: f.tschoep@chello.at
Betreff:
Sehr geehrter Herr Tschöp!
Bitte bestätigen Sie mir, dass ich nicht mehr gesperrt bin, damit ich beim Kauf des neuen Hundes (nächste Woche), die Papiere auf meinen Namen austellen lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
Laurenzgasse 12/13
1050 Wien
24.07.2006
Meine erneute Bitte um schriftliche Bestätigung:
Von: Ursula Mayer [mailto:ursula-mayer@chello.at]
Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 16:14
An: Friedrich Tschöp
Cc: office@oekv.at
Betreff: Sperre
Sehr geehrter Herr Tschöp!
Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung - gerne auch per Email - dass ich nicht mehr gesperrt bin.
Möchte am Freitag die Papiere für meinen neuen Hund ausstellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
Laurenzg. 12/13
A-1050 Wien
goanix@chello.at
http://www.idefix.headroom.at
24.07.2006
Antwort von Herrn Tschöp:
Von: Friedrich Tschöp [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 17:50
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: Sperre
Guten Tag
Schreibe es noch heute im Laufe des Abends…
War vergangenes Wochenende nicht zu Hause
LG - FT
24.07.2006
Antwort und Bestätigung von Herrn Tschöp:
Von: Friedrich Tschöp [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Montag, 24. Juli 2006 18:25
An: 'Ursula Mayer'
Betreff: AW: Sperre
Sehr geehrte Frau Mayer! Habe das Schreiben nun doch gleich erledigen können. (Im Anhang) LINK Sollte es irgendwo ein Problem geben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit lieben Grüßen Friedrich Tschöp Biberhaufenweg 100/Haus 5
1220 Wien
25.07.2006
Anfrage an Herrn Tschöp, ob Schriftverkehr veröffentlich werden kann: Von: goanix@chello.at [mailto:goanix@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2006 08:26
An: Friedrich Tschöp
Betreff: Re: AW: Sperre
Sehr geehrter Herr Tschöp!
Vielen Dank, dass Sie es so rasch geschickt haben.
Ist es für Sie ok, wenn ich diesen Schriftverkehr auf meine HP gebe?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Mayer
25.07.2006
Antwort von Herrn Tschöp:
Von: Friedrich Tschöp [mailto:f.tschoep@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 25. Juli 2006 15:35
An: goanix@chello.at
Betreff: AW: AW: Sperre
Selbstverständlich
Mit freundlichen Grüßen
FT
01.09.2006
Veröffentlichung Aufhebung meiner Sperre in der UH 9/06: LINK
12.09.2006
URTEIL OGH: LINK 
05.10.2006
Brief von Dr. Gelbmann an RA Dr. Prokopp : LINK
01.11.2006
Veröffentlichung Aufhebung der Sperren Jantschgi (Herbert oder Margit, oder beide?) und Mayer (anzunehmen Andreas Mayer) in der UH 11/06: LINK
Die Sperre von Stefaniu Calin ist demnach noch nicht aufgehoben!
05.11.2006
Brief von Margit Jantschgi an ÖKV, wegen Veröffentlichung des Urteils in der UH: LINK
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